Bushido akzeptiert Geldstrafe
Berlin (dpa) - Wegen Steuerhinterziehung muss der Rapper Bushido (37, „Alles verloren“) eine Geldstrafe von 135 000 Euro zahlen. Ein Strafbefehl gegen ihn sei rechtskräftig geworden, sagte die Sprecherin des Berliner Landgerichts, Lisa Jani, am Mittwoch.
Zum Inhalt des Strafbefehls machte sie mit Verweis auf das Steuergeheimnis keine Angaben. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung berichtet.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Strafbefehl nach jahrelangen Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung beantragt. Da Bushido keinen Einspruch erhob, wurde die Strafe nun rechtskräftig. Andernfalls wäre es zu einem öffentlichen Strafverfahren gekommen. Das Management von Bushido wollte sich auf Anfrage nicht äußern.
Die Geldstrafe setzt sich aus Tagessätzen zusammen, die nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen berechnet werden. Wie viele Tagessätze bei dem 37 Jahre alten Rapper zugrunde gelegt wurden, sagte die Sprecherin nicht. Sie bestätigte aber, dass es mehr als 90 sind. Damit gilt der Musiker als vorbestraft.
Nähere Angaben wurden nicht gemacht, weil man daraus auf die Höhe des Einkommens schließen könnte - dies sei aber durch das Steuergeheimnis geschützt, sagte die Sprecherin.
Der Musiker hatte auch mit dem Lied „Stress ohne Grund“ für Diskussionen gesorgt. 2013 wurde es auf den Index gesetzt. Im Sommer des Vorjahres entschied das Oberverwaltungsgericht Münster aber in einem Eilverfahren, dass der Song zu Unrecht auf dem Index für jugendgefährdende Medien stand.
Nach der Veröffentlichung des Songs hatte der damalige Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), der in dem Lied namentlich genannt wird, Anzeige erstattet. Eine Anklage wegen Volksverhetzung und Gewaltdarstellung wurde jedoch nicht zugelassen.
Im November 2015 standen Bushido und Shindy mit ihrem gemeinsamen Album „CLa$$ic“ an der Spitze der deutschen Albumcharts.