Wuppertaler Museum fordert Werke aus Gurlitt-Sammlung zurück
Wuppertal/München. Das Wuppertaler Von der Heydt-Museum fordert als eines der ersten Museen möglichen früheren Besitz aus der Sammlung des Kunsthändlersohns Cornelius Gurlitt zurück.
Das Museum habe einen Brief an die Staatsanwaltschaft in Augsburg geschrieben, sagte gestern Museumsdirektor Gerhard Finckh. Er habe dem Brief eine Liste mit 500 Werken beigefügt, die 1937 im Zuge der Aktion „Entartete Kunst“ in den Vorläuferinstitutionen des Museums beschlagnahmt worden waren.
Dies waren die Kunstvereine Barmen und der Museumsverein Elberfeld, die 1947 fusionierten. „Sofern davon Werke in der Sammlung Gurlitts sind, wollen wir sie zurückhaben“, sagte Finckh, der als Geschäftsführer auch die Interessen des Kunst- und Museumsvereins Wuppertal vertritt. Heute zählt der Verein mit mehr als 1800 Mitgliedern zu den größten Kunstvereinen in Deutschland und ist im Besitz einer Reihe wichtiger Bilder, die im Wuppertaler Museum ausgestellt sind. „Um unseren Vorstoß zu verstehen, muss man wissen, welche enorme Bedeutung das Museum damals hatte. Der Aderlass von rund 500 Werken tut dem Haus bis heute weh.“
Finckh begründete die Forderung zudem damit, dass die beiden Kunstvereine privat geführt worden seien und somit ein Rechtsanspruch auf die Rückgabe möglicher Werke bestehe. Bislang gilt die Rechtsauffassung, dass die 1937 in Museen beschlagnahmte Kunst nicht zurückgefordert werden kann, weil die Konfiszierung durch das Einziehungsgesetz von 1938 legitimiert worden war.
1937 wurden aus dem Städtischen Museum, das aus dem Elberfelder Museumsverein hervorgegangen war, 56 Gemälde und mehr als 350 Arbeiten auf Papier beschlagnahmt. Aus Barmen wurden 85 Kunstwerke geholt. „Wir haben zum Teil noch alte Listen von den Werken, die beschlagnahmt und im Inventurbuch mit Datum ausgestrichen worden sind. Es kann aber auch hilfreich sein, auf die Rückseite eines Gemäldes zu schauen, wo Aufkleber des Museums oder von einer Ausstellung zu finden sind“, so Finckh. „Jetzt ist die Staatsanwaltschaft am Zug!“
Auf Hilfe von Gurlitt braucht er nicht zu hoffen: Dieser hat nach Angaben der Behörden bislang keinen Termin zur Übergabe seiner Bilder vereinbaren wollen, sagte der Münchner Generalstaatsanwalt Christoph Strötz gestern im Kunstausschuss des bayerischen Landtags. Auch für die Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ war Gurlitt nicht zu erreichen.