Kempen Streit mit Schwester: Bewährungsstrafe
Kempen/Krefeld. · Die 55-jährige Kempenerin war wegen schweren Raubes angeklagt.
Vor dem Krefelder Amtsgericht wurde am Dienstag eine 55-jährige Frau zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Der Kempenerin war schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen worden. Konkret soll die Angeklagte im August 2018 ihre 62-jährige Schwester in deren Kempener Wohnung aufgesucht, diese fast unmittelbar nach ihrer Ankunft zu Boden gestoßen und ihr ein Messer mit einer Klingenlänge von rund 16 Zentimeter an den Hals gehalten haben. Dabei stieß die 55-Jährige laut Anklage Drohungen aus. Anschließend habe sie ihrer Schwester ein Haarbüschel abgeschnitten, sie durch die Wohnung geschleift und ihr mit dem Messergriff mehrfach auf den Kopf geschlagen. Zuletzt sei die Beschuldigte mit dem Handy der Geschädigten geflohen. Bei dem Gerangel erlitt die 62-Jährige Schürfwunden und Hämatome.
„Das ist ganz anders gewesen“, sagte die Angeklagte jetzt vor Gericht. Sie habe ihre Schwester gar nicht angegriffen. Sie sei zu ihr gefahren, um eine familiäre Angelegenheit zu besprechen. Das Messer habe sie vorsichtshalber mitgenommen, weil ihre Schwester „in der Vergangenheit schon mal aggressiv geworden ist“. Es sei zum Streit gekommen und die Schwester habe sie geschubst. Irgendwie sei diese dann an das Messer gekommen. „Ich habe versucht, es ihr abzunehmen“, ergänzte die Angeklagte. Das sei ihr schließlich gelungen und dabei habe sie der anderen aus Versehen „einen Büschel Haare“ abgeschnitten. Das Handy der Schwester habe sie gegriffen, um damit deren Ärztin anzurufen. Sie habe es mit in ihr Auto genommen, weil „die Verbindung schlecht war“ und weil sie aus der Wohnung raus wollte.
Die 62 Jahre alte Schwester sagte als Zeugin, dass sie, wie in der Anklageschrift beschrieben, von der 55-Jährigen angegriffen und bedroht worden sei. Der Richter wies sie allerdings bei ihrer Aussage auf einige Details hin, die sie in ihrer polizeilichen Vernehmung anders dargestellt hatte. Auch wegen dieser Widersprüchlichkeiten hatte der Verteidiger der angeklagten Kempenerin Freispruch gefordert.
Das Gericht hielt die Darstellung der Beschuldigten ebenfalls nicht für ganz schlüssig, folgte daher der Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilte die Beschuldigte zu zehn Monaten mit Bewährung.