Wohngeld hilft Mietern bei Corona-Folgen Mieter haben Geldprobleme
Langenfeld/Monheim. · Wenn Mieter nicht zahlen können, bringt das auch Vermieter in Schwierigkeiten. Stadt zählt mehr Anträge auf Wohngeld. Verbände fordern Hilfe vom Staat.
Die Pandemie veränderte im März schlagartig die Lebensverhältnisse fast aller Menschen. Zu den gesundheitlichen Risiken gesellten sich in vielen Haushalten wirtschaftliche Probleme. Plötzlich standen Einnahmeverlusten infolge Kurzarbeitergeld oder Wegfall des 450-Euro-Jobs gleichbleibende Mietzahlungen gegenüber. Die Bundesregierung erließ als Sofort-Hilfe eine Regelung, mit der die Kündigungsmöglichkeiten der Vermieter wegen Corona bedingter Mietrückstände eingeschränkt wurden (Info).
Allerdings, „der Anspruch auf die vereinbarte Miete bleibt unverändert“, mussten Hubertus von Buddenbrock und Dr. Norbert Friedrich, die Vorsitzenden von Haus & Grund bzw. dem Mieterbund, vielen Betroffenen in Beratungsgesprächen klar machen. „Der Vermieter kann sogar Verzugszinsen von aktuell 4,1 Prozent jährlich verlangen“, ergänzt von Buddenbrock. Beide Verbände sind in NRW gemeinsam bemüht, sowohl Mieter vor dem Wohnungsverlust als auch private Vermieter vor dem Ruin zu bewahren. Zunächst sollte frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden, um jenseits von Paragraphen zu einer Lösung zu kommen. Von der Politik fordern die Verbände einen „Sicherungsfonds Wohnen“.
Mieter sollen prüfen, ob sie Wohngeld bekommen können
In jeden Fall sollten die Mieter prüfen, ob sie aufgrund der veränderten Einkommenssituation Wohngeld beantragen können. Mit Blick auf die sich sonst auftürmenden Mietschulden, die spätestens Ende Juni 2022 zurückzuzahlen sind, hat diese staatliche Leistung an die Mieter den Vorteil eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Ratschlag wurde offensichtlich befolgt.
„Die Zahl der erstmaligen Wohngeldanträge hat sich zu Vergleichsmonaten fast verdoppelt, 94 Fälle im Mai 2020“, bestätigt Holger Hammer, Referatsleiter für Soziale Angelegenheiten in Langenfeld. Da es keine Abhängigkeit von besonderen Umständen gibt, und auch keine Erklärungen erwartete werden, kann Hammer nur vermuten, dass der Zuwachs durch die Pandemie bedingt ist. Wohngeld wird für ein Jahr gewährt, und –wie bei anderen staatlichen Leistungen – gilt die Vorgabe, dass der Begünstigte sich melden muss, wenn sich seine Einkommensverhältnisse wieder verbessern.
In Monheim schloss die LEG bisher mit rund 40 Mietern, die wegen Corona ihre Miete nicht zahlen können, Vereinbarungen ab, die aktuell eine Stundung von bis zu sechs Monaten vorsehen. Bei Ratenzahlungen bis zu sechs Monaten fallen bei der LEG keine Verzugszinsen an.
„Wir möchten, dass alle Menschen ihr Dach über dem Kopf behalten, deshalb haben wir eine Reihe weiterer Erleichterungen für unsere Kunden vorgesehen“, sagt Silke Gottschalk, Pressesprecherin der LEG-Immobilien-Gruppe. Insgesamt beziffert die LEG die Monheimer Zahlen mit Blick auf 800 Fälle bei 136 000 Mietverhältnissen als im üblichen Rahmen liegend.
Auch Häuslebauer sind betroffen, Zins und Tilgungsverpflichtungen passen aktuell nicht mehr zum Einkommen. „Bei privaten Kunden hatten wir Ende April/Anfang Mai vereinzelte Anträge, die Tilgung auszusetzen“, so Holger Unterhuber, Leiter der Kreditabteilung der Stadtsparkasse Langenfeld. „Das gestalten wir recht unkompliziert, in dem wir die Laufzeit um einige Monate verlängern“. Es sind eher die gewerblichen Kunden, die Hilfe brauchen, rund 200 Fälle nennt Unterhuber. Weil das Institut die Finanzsituation der Unternehmen gut kennt, kann leicht erkannt werden, ob tatsächlich die Pandemie die Probleme verursacht oder eben auch nicht.