Meinung Ausweitung des Handy-Verbots am Steuer: Mehr Selbstdisziplin

Es gab Zeiten, da war ein Auto tatsächlich nur zum Fahren da. Im Zuge der modernen Technik sind daraus mittlerweile rollende Computer geworden. Und auch das Telefonieren vom Fahrzeug aus ist längst nicht mehr nur elitären Zeitgenossen vorbehalten.

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Dank des Handys oder Tablets kann heute praktisch jeder mit jedem auch unterwegs kommunizieren.

Die verkehrsrechtlichen Bestimmungen dazu stammen indes noch aus einer Ära, als das Auto-Telefon ein großer dunkler Kasten war und der Hörer eine Strippe besaß. Damit hinkt das Gesetz der Wirklichkeit weit hinterher. Folglich wird es höchste Zeit, dass der Bundesverkehrsminister die Initiative ergreift, um dem technischen Fortschritt endlich auch in der Straßenverkehrsordnung Rechnung zu tragen.

Auf die konkreten Formulierungen darf man freilich gespannt sein. Denn die Geräte zur modernen Kommunikation werden immer vielfältiger. Da dürfte es dem Gesetzgeber schwer fallen, mit der rasanten Entwicklung Schritt zu halten. Dass der Straßenverkehr allein auf diese Weise nicht unbedingt sicherer wird, sollte allerdings klar sein. Niemand weiß, wie viele Verkehrsunfälle durchs Telefonieren am Steuer ausgelöst werden.

Bekannt ist aber, dass das das Kraftfahrtbundesamt jedes Jahr mehrere hunderttausend Verstöße gegen ein Handy-Verbot am Steuer registriert. Und dies scheint nur die sprichwörtliche Spitze des Eisbergs zu sein. Denn wohl jeder von uns hat schon mal einen Fahrer am Steuer ungestraft beim Telefonieren mit seinem Handy beobachten können. Dabei sind die Sanktionen durchaus empfindlich.

Neben einer Geldbuße droht gleich ein Punkt in der Verkehrssünderkartei, und schon bei acht Punkten ist der Führerschein weg. Ein Mangel an wirksamen Kontrollen leistet der allgemeinen Unbekümmertheit aber offenbar großen Vorschub. Auch das beste Gesetz nützt eben nichts, wenn es kaum einer so recht ernst nimmt.

Damit stellt sich auch ein grundlegendes Problem: Selbst Freisprechanlagen bergen während der Fahrt ein Ablenkungspotenzial. Genauso wie das Anzünden einer Zigarette oder ein Kaffeebecher in der Hand. Hier mit staatlichen Verboten zu agieren, verbietet schon der klare Menschenverstand. Also braucht es letztlich mehr Selbstdisziplin.

Mindestens genau wichtig wie der Vorstoß zur Entstaubung einschlägiger Paragraphen ist daher eine Schärfung des Bewusstseins, dass schon die kleinste Unaufmerksamkeit genügen kann, um einen schweren Verkehrsunfall herbeizuführen. Dieses Problem stärker zu vermitteln und Verkehrsteilnehmer besser dafür zu sensibilisieren, wäre auch Aufgabe einer reformierten Fahrschulausbildung.

Ansonsten sei an Paragraph Eins der Straßenverkehrsordnung erinnert: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht". Zumindest diese Bestimmung muss jeden technischen Fortschritt überdauern.