Meinung Das Staatsversagen im Fall Loveparade muss aufhören
Die Idee der Gewaltenteilung, Bestandteil aller Demokratien und in unserem im Grundgesetz verankert, soll Bürgerinnen und Bürger mit der grundsätzlichen Trennung von Organen der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung vor Willkür schützen.
Was die Hinterbliebenen und Angehörigen der 21 Loveparade-Toten und der mehr als 650 Verletzten mit der Prozess-Verweigerung des Duisburger Landgerichts erleben, nennt der Opfer-Anwalt und frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) eine „Bankrotterklärung der Justiz“.
Die Legislative hat es jahrelang versäumt, Vorschriften und Gesetze zu erlassen, die das Leben und die Gesundheit der Besucher von Großveranstaltungen wirksam schützen. Die Exekutive hat bei Planung und Durchführung der Loveparade offenkundig nicht einmal bestehende Vorschriften und Regeln eingehalten, sondern in organisierter Verantwortungslosigkeit ein Massenunglück geschehen lassen. Und die Judikative sieht sich nun nach sechsjähriger Ermittlung nicht in der Lage, Recht zu sprechen.
Das ist nicht nur eine Bankrotterklärung der Justiz. Das ist vollständiges Staatsversagen auf allen Ebenen. Dieser Zustand ist nicht bloß skandalös, er ist rechtsstaatlich unerträglich und politisch nicht hinnehmbar. Die Landespolitik muss sich endlich zu einem Untersuchungsausschuss des Landtags durchringen und das Organisationsverschulden aufarbeiten und aufklären.
Es war eine CDU/FDP-Landesregierung, die diese Loveparade in Duisburg wollte. Es war eine rot-grüne Landesregierung, die nach der Katastrophe ein Gesetz änderte, um einen ungeschickt agierenden CDU-Bürgermeister abwählen zu lassen. Kein Mitarbeiter des Veranstalters wurde belangt, der Veranstalter selbst geht seinen Geschäften nach. Kein Polizeiführer wurde zur Rechenschaft gezogen. Im Duisburger Rathaus wurde nicht ein einziger an Planung, Genehmigung und Durchführung beteiligter Mitarbeiter in ein anderes Amt versetzt.
Hannelore Kraft (SPD) hat gestern erklärt, dass sie als Ministerpräsidentin die Unabhängigkeit der Justiz achte, aber dass es ihr als Mensch außerordentlich schwerfalle, den Beschluss des Landgerichts zu begreifen. Mit Verlaub: Für die Ministerpräsidentin, die 2010 in der bewegendsten Ansprache ihrer bisherigen Amtszeit den Trauernden in der Salvatorkirche versprochen hat, sie seien nicht allein, ist das nicht genug.