Meinung Dieselgate — nichts gelernt
Hinter Abgas-Grenzwerten, denkt man, steht die Idee, dass diese Werte im richtigen Leben eingehalten werden müssen. Also da, wo die Emissionen auf den atmenden Menschen treffen. Auf der Straße. Und hat uns nicht der Diesel-Abgasskandal gelehrt, dass es genau darauf ankommt?
Dass nicht maßgeblich ist, welcher Dreck auf dem Prüfstand aus dem Auspuff kommt? Den Dieselskandal gab es doch nur, weil die Werte im Labor reduziert wurden, um dann in freier Wildbahn wieder hochgeschraubt zu werden.
Und nun lernen wir, dass die Gesetzeslage weiterhin die gleiche sein soll: Ein Diesel muss den Test nur im Prüflabor bestehen. Weist eine von einem Umweltverband initiierte Messung im realen Betrieb eine mehrfache Überschreitung dieses Grenzwerts nach, so ist das irrelevant. Immer noch. In welchem Tollhaus leben wir eigentlich?
Die Deutsche Umwelthilfe, das zeichnete sich gestern bereits vor dem Düsseldorfer Landgericht ab, könnte im Streit um ihre deftigen Äußerungen gegen VW verlieren. Denn es geht hier nicht um die Frage, dass aus Dieselgate immer noch nicht die richtigen Lehren gezogen wurden. Es geht um eine eher feinsinnige juristische Frage: Ob nämlich die Umweltschützer mit ihrer Kritik an VW den Eindruck erweckt haben, der Hersteller verstoße auch nach den Rückrufaktionen gegen geltendes Recht. Das wäre dann eine falsche Tatsachenbehauptung, wenn für die Abgasgrenzwerte weiterhin nur die Werkstatttests maßgeblich sind.
Oder ist es eine pointierte und vom Grundgesetz gedeckte Meinungsäußerung der Umweltschützer — wenn sie ihren Nachweis, dass Grenzwerte auf der Straße um ein Vielfaches überschritten werden, mit entsprechender Bewertung und Kritik würzen?
Mag sein, dass die Umwelthilfe den Prozess gegen VW verliert. Doch VW wäre damit längst nicht der Sieger. Vermittelt man doch den Eindruck, aus dem Dieselskandal nichts gelernt zu haben.