Meinung Dieselskandal - Klare Kante aus Karlsruhe vom Bundesgerichtshof

Meinung · Softwaremanipulationen an Dieselmotoren sind ein Sachmangel. Das sagt nicht irgendein verärgerter VW-Kunde, sondern der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, also das oberste deutsche Zivilgericht. Allerdings handelt es sich nicht um ein Grundsatzurteil.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Foto: dpa/Uli Deck

Das hat VW einmal mehr verhindert, weil sich der Autokonzern zuvor mit dem klagenden Autokäufer auf einen Vergleich geeinigt hat. Der BGH ist angesichts dieser Blockadehaltung so verärgert, dass er einen „rechtlichen Hinweis“ veröffentlicht hat. Der ist zwar juristisch nicht bindend, gibt aber für alle anhängigen Verfahren eine klare Richtung vor.

Autokäufer können Diesel-Pkw mit illegaler Abschalteinrichtung demnach als mangelhaft zurückgeben und die Lieferung eines Neufahrzeugs verlangen. Wenn das baugleiche Modell nicht mehr vertrieben wird, hat der Käufer Anspruch auf Lieferung des Nachfolgemodells. Soweit die guten Nachrichten aus Sicht der Kunden. Die schlechte: Millionen Betroffenen bringt das nichts, weil ihre Ansprüche verjährt sind. Beste Chancen haben dagegen jetzt jene rund 400 000 Autofahrer, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentralen angeschlossen haben oder an den Verfahren des Rechtsdienstleisters Myright beteiligt sind. Unklar ist dagegen, ob der Sachmangel als behoben gilt, wenn der Wagen ein Softwareupdate bekommen hat.

Wie immer Gerichte in dieser Frage auch urteilen mögen, letztlich werden Millionen Dieselfahrer auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Und zwar auch dann, wenn sich Fahrverbote weitgehend vermeiden lassen. Insbesondere Diesel-Pkw mit den Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 haben erheblich an Wert verloren. Dafür gibt es keine Entschädigung. Nur eine Minderheit steigt auf einen Neuwagen oder einen jungen Gebrauchten um und nimmt die Umtauschprämien der Hersteller mit. Es ist zu teuer.