Eine Steuer, die offiziell nicht so heißt
Plötzlich ist die Rundfunkabgabe wieder in der Diskussion
Der Autovermieter Sixt neigt zum Auffallen um jeden Preis. Mit seinen schrägen Werbekampagnen, bei denen er ungefragt Menschen wie die Kanzlerin oder Gustl Mollath als Models einsetzte, überschreitet er schon mal die Grenzen des guten Geschmacks. Jetzt gebührt ihm allerdings Anerkennung, dass er mit seiner geplanten Klage das Thema Rundfunkbeitrag urplötzlich wieder in die öffentliche Diskussion katapultiert — zeitgleich mit dem Düsseldorfer Steuerrechtler Thomas Koblenzer, der die Zwangsabgabe für verfassungswidrig hält. Der Jurist argumentiert eher formal, indem er die Zuständigkeit eines Landesparlaments, das über die heute gültige Nachfolgeregelung der alten GEZ-Gebühr entschied, infrage stellt.
Einen Autoverleiher treibt wohl ein klares Motiv: Geld. Für jeden Wagen 5,99 Euro pro Monat zu bezahlen — das läppert sich. Auch die sogenannte Betriebsstättenabgabe führt dazu, dass für alle Niederlassungen Kosten anfallen, obwohl dort keine Empfangsgeräte stehen. Dabei geht es Sixt wie anderen Firmen oder auch Privathaushalten ohne Fernseher oder Radio, die dennoch zahlen müssen. Andererseits war angesichts moderner Technik, bei der man jeden Computer mit Internetanschluss zum Empfänger machen kann, die frühere GEZ—Regelung auch nicht mehr zeitgemäß.
Wichtiger als solche Berechnungsregeln ist, dass das Thema Zwangsabgabe zugunsten der öffentlich-rechtlichen Sender jetzt wieder ins Bewusstsein kommt. Gerade in diesen Sommerwochen fragt sich der gelangweilte Bürger noch öfter als sonst, ob die Anstalten ihren Informationsauftrag, der als Legitimation für die Gebühr herhalten muss, erfüllen. Tun sie das mit den vielen Wiederholungen? Tun sie das mit Shows und sonstigen spektakulären Albernheiten, die sich durch nichts vom Niveau der privaten Sender unterscheiden? Und tun sie das, wenn sie im Internet Nachrichtenseiten betreiben, mit denen sie mit anderen Anbietern — die damit Geld verdienen müssen — in unfaire Konkurrenz treten? Antwort: dreimal nein.
Schließlich geht es um einen hohen einstelligen Milliardenbetrag pro Jahr. Dafür darf man Qualität verlangen. Oder auch fragen, ob solch eine zusätzliche Steuer überhaupt sein muss.