Meinung Geschenk für die Banken

Ein lange laufender Vertrag mit einer Bank hat etwas von einer Wette. Ob es um einen Kredit-, Spar- oder Bausparvertrag geht — der Kunde einigt sich mit dem Institut für die Laufzeit auf einen bestimmten Zinssatz.

Ein Kommentar von Peter Kurz.

Entwickelt sich der allgemeine Zins in der Folgezeit völlig anders, dann gibt es einen Gewinner und einen Verlierer. Mal so, mal so.

Banken und Bausparkassen haben sich in der Vergangenheit oft als schlechte Verlierer erwiesen, wenn sie ihre Kunden aus hochverzinsten Spar- oder Bausparverträgen drängten. Und auf den ersten Blick sehen auch diejenigen Kunden, die per „Widerrufsjoker“ aus teuren Kreditverträgen aussteigen, wie schlechte Verlierer aus. Sie nutzen eine rechtliche Dusseligkeit der Banken aus, die vor Jahren nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert hatten.

Verkehrte Welt: Ausgerechnet die Banken erscheinen plötzlich wie arme Opfer, denen die Kundschaft das Geld aus der Tasche zieht. Dabei tun die Kunden, soweit sie überhaupt über ihren Anspruch informiert sind, nichts anderes, als ihr gutes Recht wahrzunehmen. Bei Immobilienkrediten geht es für den Verbraucher um finanzielle Dimensionen, in die er nicht allzu häufig in seinem Leben vorstößt. Eben darum ist es so wichtig, dass ihr wesentlich potenterer Vertragspartner sie genauestens über ihre Rechte aufklärt. Macht die Bank dabei Fehler, ist es doch nicht moralisch verwerflich, sie dafür zur Rechenschaft zu ziehen.

Seit Jahren ist bekannt, dass viele Widerrufsbelehrungen fehlerhaft waren. Längst hätten die Banken das selbst reparieren können — durch das Nachholen korrekter Widerrufsbelehrungen. Das haben sie nicht getan, damit die Kundschaft nicht auf „dumme Ideen“ kommt. Damit sie bloß nicht ihre Rechte geltend macht. Und damit die Banken nun ganz auf der sicheren Seite sind, wird das Verbraucherrecht per Gesetz abgeschnitten. Herzlichen Glückwunsch, Bankenlobby, herzliches Beileid Verbraucherschutz.