Meinung Riester-Rente: Besser als gedacht

Die Riester-Rente hat keinen guten Ruf. Zuletzt war die Zahl der Verträge rückläufig. Und das, obwohl sich mittlerweile herumgesprochen haben müsste, dass die gesetzliche Rente allein immer weniger ein auskömmliches Einkommen im Alter garantiert.

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Das gilt insbesondere für jene Menschen, deren Löhne und Gehälter alles andere als üppig sind. Denn ein geringer Lohn führt später automatisch zu einer geringen Rente.

Erschwerend kommt allerdings hinzu, dass Ruheständler mit Altersbezügen, die lediglich auf Hartz-Niveau liegen, bislang praktisch gar nichts vom „Riestern“ haben. Denn das angesparte Kapital wird voll mit ihrer Grundsicherung verrechnet.

Immerhin ändert sich das im kommenden Jahr. Noch unter der großen Koalition wurde nämlich eine neue Freibetragsregelung verabschiedet. Das bedeutet: Wer einen Riester-Vertrag hat, kann das Ersparte weitgehend behalten und ist damit auf jeden Fall im Alter besser gestellt als der, der keinen Riester-Vertrag besitzt.

Einen weiteren gelungenen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der staatlich geförderten Vorsorge hat nun auch der Bundesgerichtshof geleistet. Demnach können Riester-Sparer fest darauf vertrauen, dass ihre eingezahlten Beträge auch im Falle einer privaten Insolvenz geschützt sind. Zweifellos kommt dafür nur ein vergleichsweise kleiner Teil der Bevölkerung in Betracht. Aber gerade dieser Teil ist häufig von Altersarmut bedroht.

Und sage keiner, „Riestern“ wäre nur etwas für Besserverdienende, die auch ohne staatliche Zulagen und Steuervorteile genügend Geld haben, um privat vorzusorgen. Laut Statistik verdienen mehr als 40 Prozent der Zulagenempfänger weniger als 20 000 Euro im Jahr. Ihnen haben nicht nur Union und SPD in der vergangenen Wahlperiode den Rücken gestärkt, sondern jetzt auch die Richter in Karlsruhe. Die Riester-Rente ist damit deutlich besser als ihr Ruf.