Kommentar Schwerer Gang für Maas
Juristen rügen die geplante Vorratsdatenspeicherung
Das wird ein schwerer Gang für den Bundesjustizminister werden, wenn er die umstrittene Vorratsdatenspeicherung anlässlich der ersten Beratung seiner eigenen Gesetzesvorlage heute im Bundestag verteidigen muss. Bekanntlich hat Heiko Maas die verdachtsunabhängige Massenspeicherung von Verbindungsdaten selbst lange Zeit vehement abgelehnt.
Erst eine Order seines Parteichefs Sigmar Gabriel zwang ihn zum Einlenken. Erschwerend kommt jetzt hinzu, dass Maas‘ Vorlage vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages praktisch in der Luft zerrissen wird. Der Entwurf laufe in mehreren Punkten den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben zuwider, urteilen die Juristen. Ob dem wirklich so ist, dürfte jedoch am Ende abermals in Karlsruhe entschieden werden.
Politisch betrachtet steht der Verdacht im Raum, dass Maas an dieser Stelle seinen Job schlecht macht. Oder will er die massenhafte Datensammelei doch noch aushebeln? Wohl kaum. Das Thema hat schon genug Ärger in der großen Koalition produziert. In der SPD schlagen die Wellen besonders hoch: Auf einem kleinen Parteitag am übernächsten Wochenende deutet sich ein Aufstand der Basis an. Mehr als 100 Parteigliederungen fordern einen Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung. Und das eben bekannt gewordene Gutachten der Bundestags-Juristen liefert den Antragstellern zusätzliche Argumente dafür.
Dabei könnte die Expertise den Blick darauf verstellen, dass sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof die lückenlose Datenspeicherung nicht grundsätzlich abgelehnt haben. Vielmehr gab es Bedenken im Detail. Dabei ging es zum Beispiel um die Mindestspeicherfrist von sechs Monaten. Dem trug Maas bei seinem Gesetzentwurf Rechnung, indem er die Frist auf zehn Wochen verkürzte.
Die Vorratsdatenspeicherung, so wie sie jetzt in seiner Vorlage angelegt ist, bedeutet deshalb auch keineswegs das Ende des Rechtsstaates. Ohne richterlichen Beschluss gibt es keinen Zugriff auf die Daten. Und dies auch nur bei besonders schweren Verbrechen wie Mord und Terror. Sollten dazu noch weitere Klarstellungen notwendig sein, muss Maas nachbessern.