Meinung Unser Behindertenbild ist in Bewegung — zum Glück

Es war schon ein merkwürdiges Szenario: Da wird seit Jahren die Arbeit an einem Bundesteilhabegesetz damit begründet, Menschen mit Behinderung eben eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Foto: Sergej Lepke

Und das prägende Begleitbild sind: gegen das Gesetz demonstrierende Behinderte. Der Hashtag #NichtMeinGesetz bringt das Aufbegehren plakativ auf den Punkt. Also alles Mumpitz, was der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat?

Nein, und das nicht nur, weil bis zuletzt (auch auf Druck der Sozialverbände) nachgebessert wurde. Sondern auch, weil die Verabschiedung deutlich macht, dass das Verständnis von Behinderung und das Verhältnis zu Behinderten auf allen Ebenen in Bewegung ist — nicht nur in der gesellschaftlichen Debatte um Inklusion, sondern auch rechtlich.

Dort, im Grundrecht, hat der lange und mühsame Weg zum Teilhabegesetz seinen Ursprung. Seit die UN-Behindertenrechtskonvention im Frühjahr 2009 in Deutschland in Kraft trat, stand die Frage im Raum, was das denn nun konkret heißt: Diskriminierung zu vermeiden, nicht die Behinderung und den Fürsorgegedanken in den Vordergrund zu rücken, sondern den Anspruch jedes Menschen, gleichberechtigter Teil des gesellschaftlichen Lebens zu sein. Dafür müssen neue gesetzliche Regelungen her. Das Bundesteilhabegesetz versucht, diese Regelungen zu bündeln.

Ein so gewaltiger Anspruch ist ohne Fehler, Halbheiten und Enttäuschungen nicht denkbar. Dafür ist das Thema zu komplex. Und es wäre unredlich zu sagen, dass es neben allen sozialen Aspekten nicht auch um Geld geht. Dort vor allem muss die Praxis ergeben, ob das Gesetz nicht wie befürchtet zu neuen Ungerechtigkeiten führt, statt Behinderten zu mehr Gleichberechtigung zu verhelfen.

Entscheidend wird die Gesetzespraxis bei den gewährten Hilfen sein. Stehen sie jedem Einzelnen in dem notwendigen Umfang zu oder in bestimmten Fällen nur mehreren Behinderten zusammen? Und führt das womöglich dazu, dass Menschen, die allein leben wollen, gedrängt werden, in Heime zu ziehen, weil das kostengünstiger wäre? Da helfen konstruierte Fälle wenig, da muss die Erfahrung zeigen, was Behörden für angemessen und zumutbar halten.

Wenn sich diese Zumutungen als unzumutbar erweisen, wäre das der Zeitpunkt für Nachbesserungen. Inklusion ist ein Lernprozess. Das gilt auch für ihre gesetzliche Grundlage.