Meinung Kein Fall zum Schönreden

Man kann ihn sich schönreden, den Fall des beim Verfassungsschutz enttarnten Islamisten. Dass eben diese Aufdeckung eine „gute Leistung“ gewesen sei, wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagt.

Ein Kommentar von Peter Kurz.

Oder man schwärmt wie der CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer, dass derartige Maulwürfe schnell entdeckt und dann auch „zur Strecke gebracht“ werden. Man kann es aber auch ganz anders sehen: Wie kann es sein, dass eine auf das Durchleuchten spezialisierte Behörde bei der Kontrolle ihres Personals so versagt?

Die Sache ist ernst. Wenn einer, der eigentlich die gewaltbereite islamistische Szene beobachten soll, dieser seinerseits Warnhinweise gibt, ist das das Gegenteil von (Verfassungs-) Schutz. Und ein solches Versagen ist ja wahrlich kein Ausreißer, wenn es um die Arbeit der Verfassungsschützer geht. Ein Versagen, das zuletzt vor allem damit in Zusammenhang stand, dass die Gefahr von rechts nicht wahrgenommen, unterschätzt oder noch befördert wurde. Man denke nur an das 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheiterte NPD-Verbotsverfahren. Weil nahelag, dass V-Leute des Verfassungsschutzes Einfluss auf die politische Zielsetzung der NPD hatten, habe der Staat indirekt durch seine von ihm bezahlten V-Leute die Bedingungen für ein verfassungswidriges Auftreten der NPD geschaffen, sagten die Richter. Oder denken wir an die dubiose Rolle, die der Verfassungsschutz bei der Nicht-Verhinderung der NSU-Morde spielte.

Und nun auch noch ein „Innentäter“ aus der islamistischen Szene in der Behörde. Job eines Geheimdienstes sollte sein, die Verfassung, die Gesellschaft zu schützen. Der Eindruck indes ist ein ganz anderer: Dass Gefährder, Kriminelle und Verfassungsfeinde mitreden in dem Geheimdienst, der — darum heißt er so — kaum öffentlicher Kontrolle unterliegt. Und der fatalerweise immer wieder den Eindruck vermittelt, dass diejenigen, die er beobachten soll, Einfluss auf seine Arbeit nehmen.