Meinung Wie eine offene Haustür
Sorglos. So lässt sich der Umgang vieler Menschen mit dem Internet beschreiben. Der Warnschuss, den jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt gegeben hat, sollte Anlass sein, diese Sorglosigkeit abzustellen.
Gerade weil er potenziell viele Millionen Nutzer sozialer Netzwerke betrifft. Die Botschaft: Wer nicht auf seine Zugangsdaten aufpasst, haftet für Rechtsverstöße anderer im Zweifel genauso, als wenn er sie selbst begangen hätte.
Die Richter akzeptieren nicht die Entschuldigung, dass es „jugendtypischen Verhaltensweisen“ entspreche, die eigenen Accounts Freunden und Bekannten frei zugänglich zu machen. Das ist einfach wesentlich gefahrenträchtiger, als mal eben sein Fahrrad zu verleihen. Vor allem, wenn der Überblick fehlt, wie viele Menschen da wie viel wissen.
Man gehe doch nur mal in einen Computerstore oder ein Internetcafé und verfolge, was der vorherige Nutzer da so auf dem Rechner getrieben hat. Oft lässt sich das nachverfolgen, weil er sich nicht aus seinen Accounts ausgeloggt hat. Was im Zweifelsfall für Menschen mit unlauterer Absicht so verlockend sein kann wie eine offen stehende Haustür.
Die Lehre aus dem Urteil kann nur sein, auf seine Zugangsdaten gut aufzupassen, keine schlichten Passwörter zu wählen und diese immer mal wieder zu ändern. Auch empfehlen Experten denjenigen, die sich auf einem fremdem Rechner einloggen, sich später wieder abzumelden oder sich von vornherein in einem „Privaten Fenster“ anzumelden. In diesem Modus werden keine Passwörter oder andere persönliche Daten gespeichert. Schließt der Nutzer den Browser, sind die Daten wieder verschwunden. Auch gibt es die Zwei-Wege-Authentifizierung, die man vom Online-Banking kennt, mittlerweile auch bei Facebook, Twitter und Co: Nach Eingabe des Passworts wird per SMS oder App eine Pin-Nummer aufs Handy geschickt. Erforderlich für das Login ist also das Passwort plus der Zugriff aufs Handy. Mühselig ist das, gewiss. Aber nützlich.