Meinung Zeitgewinn für Justizminister Biesenbach

Meinung · Die Verteidigungsstrategie des NRW-Justizministers Peter Biesenbach: Inhaltlich weicht er aus. Das Problem um Ungereimtheiten seiner Aussage ist damit aber nicht vom Tisch.

Einen Rücktritt hat die sogenannte Hacker-Affäre bereits gefordert. Doch die Opposition im NRW-Landtag sähe es liebend gern, wenn nach Ex-Umweltministerin Christina Schulze Föcking auch Justizminister Peter Biesenbach (beide CDU) strauchelte. Doch der lässt die Angriffe an sich abtropfen. Ja, er werde sich zu der Aussage erklären, aus der ihm SPD und Grüne und AfD einen Vorwurf machen. Aber bitteschön nicht im Parlament. Dieses habe die Sache doch an den Untersuchungsausschuss delegiert.

Rechtlich ist dem Juristen Biesenbach da nichts vorzumachen. Er bleibt auf der formalen Ebene, muss inhaltlich nicht Farbe bekennen und gewinnt vor allem eines: Zeit. Die Rechnung könnte aufgehen. Können die in NRW Regierenden doch darauf setzen, dass die Öffentlichkeit die Nase voll hat vom Hickhack um die Hacker-Affäre. Und: Andere Untersuchungsausschüsse wie der um den Weihnachtsmarkt-Attentäter Amri, um einen in seiner Zelle gestorbenen Häftling oder um Kindesmissbrauch sollten doch die ganze Konzentration auch der Parlamentarier fordern.

Alles richtig. Und doch sind die Vorwürfe, die noch zu klären sind, keine Kleinigkeit. Es geht um eine mögliche Falschaussage eines Justizministers. Das hätte schon Gewicht. Dass die (dem Justizminister untergeordnete) Staatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht sieht, heißt für die Opposition noch lange nicht, dass sie alle ihre Bemühungen um Klärung von Ungereimtheiten einstellen müsste.

Und ganz so lächerlich, wie ihn CDU und FDP gern darstellen, ist der Ausschuss um die Hacker-Affäre nun auch nicht. Es geht eben nicht nur um einen längst geklärten Fall eines nur vermeintlichen Hacker-Angriffs. Es geht darum, wie die Regierung mit der Aufklärung umging. Ob sie der Öffentlichkeit vielleicht wochenlang wider besseres Wissen eigene Erkenntnisse verheimlichte. Das ist keine Kleinigkeit, da wird es dann doch grundsätzlich.