Zusatzuntersuchungen beim Arzt: Man kann ja mal gucken — aber sollte man?
Verbraucherzentrale schaut Ärzten auf die Finger.
Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Internetseite „Igel-Monitor“ ist für den Patienten eine nützliche Sache. Erhält er dort doch wissenschaftlich fundierte Urteile über Sinn oder Unsinn von Igel-Leistungen.
Doch die Bewertung solcher individueller Gesundheitsleistungen, die der Kassenpatient aus eigener Tasche zahlt, führt eine Art Dornröschenschlaf. Wer liest das schon?
Wenn die Verbraucherzentrale nun unter Bezugnahme auf diese Informationen die Anpreisungen von Ärzten rechtlich abmahnt, so ist dies ein weiterer wichtiger Schritt, das unübersichtliche Geschäft wenigstens etwas einzudämmen.
Ein Geschäft, das manch ein Mediziner mit der Angst des Patienten macht — unter Ausnutzung des besonderen Verhältnisses: hier der Patient als Ratsuchender in Not, da die Autorität im weißen Kittel.
Was die Verbraucherzentrale nun in Angriff nimmt, kann freilich nur begrenzte Wirkung haben. Selbst wenn sie sich eine Igel-Leistung nach der anderen vorknöpft und neben Gynäkologen auch Augenärzte und weitere Mediziner abmahnt, so werden sich nur die Inhalte von Arzt-Internetseiten verändern. Was sich aber in der Praxis, im Gespräch mit der Sprechstundenhilfe oder im Behandlungsraum abspielt, lässt sich kaum kontrollieren.
Umso mehr gilt es, den Patienten zu informieren. Gewiss hat er das Recht, die zum Teil durchaus nützlichen Zusatzleistungen in Anspruch zu nehmen. Zumal der Übergang oft fließend ist: Auch die Hautkrebsvorsorge war früher Igel-Leistung und wird längst von der Kasse bezahlt.
Doch jeder Patient sollte sich klar machen, dass nicht alle Zusatzuntersuchungen so harmlos sind, wie sie scheinen. Das Motto „Man kann ja mal gucken“ muss nicht richtig sein.
Das von den Verbraucherschützern ins Visier genommene Beispiel des Ultraschalls der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung zeigt es: Jeder Fehlalarm, so warnen die Experten des Igel-Monitors, könne eine Frau unnötig verunsichern. Und: Bei jedem dritten Fehlalarm werde der verdächtige Eierstock mit teilweise schwerwiegenden Nebenwirkungen entfernt.
Für Patienten sollte dies auch hinsichtlich anderer Igel-Angebote Anlass sein, die Devise „Man kann ja mal gucken“ zu ersetzen: „Lieber ausreichend informieren — vorher!“