11. November Was Kommunen zum Karnevalsauftakt „2G“ anordnen dürfen
Die NRW-Kommunen dürfen öffentliche Feiern am 11. November auf Geimpfte und Genesene beschränken.
Die nordrhein-westfälischen Kommunen dürfen öffentliche Feiern zum Karnevalsauftakt am 11. November auf Geimpfte und Genesene (2G) beschränken. „Kommunen können in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium 2G-Regeln anordnen, wenn es als angemessen erachtet wird“, stellte eine Sprecherin des Landesgesundheitsministeriums am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf klar.
Daher werde eine entsprechend beantragte Allgemeinverfügung der Stadt Köln genehmigt. „Das Gesundheitsministerium unterstützt die Stadt Köln in dem Bemühen, die traditionelle Eröffnung des Karnevals zu ermöglichen, aber auf das deutlich gestiegene Infektionsrisiko und die Situation in den Krankenhäusern durch erhöhte Schutzmaßnahmen zu reagieren“, hieß es zur Begründung. Aus anderen Städten lägen derzeit keine weiteren Anträge vor.