Maßnahmen gelten weiter NRW aktualisiert Coronaschutzverordnung

Die Coronaschutzverordnung in NRW ist aktualisiert worden. Mit ihr werden die Maßnahmen in der Pandemie festgelegt.

„Genesen, Geimpft, Getestet“ und die Maskenpflicht gelten in NRW weiter.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Die Coronaschutzverordnung in NRW ist aktualisiert worden. Am Donnerstagabend wurde eine neue Fassung veröffentlicht, die nun bis zum 24. November gilt. Bis auf eine Änderung für Messen und Kongresse bestehen die bekannten Maßnahmen in NRW weiter - dazu gehören 3G-Regel, Maskenpflicht in Geschäften und im Nahverkehr.

Das NRW-Gesundheitsministerium hatte bereits auf Anfrage unserer Redaktion erklärt, dass das bestehende Schutzmaßnahmenkonzept auch angesichts eines Anstiegs bei den Fallzahlen als angemessen erachtet wird, da es sich „auf die wirkliche relevanten Übertragungswege konzentriert und auch die völlig andere Ausgangslage für geimpfte Personen angemessen berücksichtigt“.

Mit weiteren Einschränkungen für immunisierte Personen ist laut den Angaben in NRW nicht zu rechnen. „Gerade im Hinblick auf die medizinischen Versorgungsstrukturen haben wir eine Pandemie der Ungeimpften“, so der Sprecher. Für Ungeimpfte könnten also im Zweifel noch strengere Regeln folgen. Zunächst sei aber das Ziel, mit weiteren Impfungen und einer Beschleunigung der Auffrischungsimpfungen den Schutz weiter zu verbessern.

Corona in NRW: 3G-Regelung und Maskenpflicht gelten weiter

Aktuell gelten in vielen Bereichen 3G-Zugangsregeln (geimpft, genesen, getestet), die Maskenpflicht gilt grundsätzlich noch in Bus und Bahn und in Innenräumen mit Publikumsverkehr - etwa in Geschäften. Einzelne Städte - Kostenpflichtiger Inhalt wie Wuppertal - haben aber auch die sogenannte 2G-Regel (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) in Teilen eingeführt. Sie wäre beispielsweise noch eine Möglichkeit für die Landesregierung, um NRW-weit eine strengere Maßnahme für Ungeimpfte einzuführen. Die Maskenpflicht auf den Sitzplätzen im Klassenraum wird zum 2. November abgeschafft. Das teilte das NRW-Schulministerium am Donnerstag mit.

Die Änderung in der aktualisierten Coronaschutzverordnung in NRW ist eine Lockerung: Auch bei Verkaufs- oder Beratungsgesprächen auf Messen und Kongressen ist keine Maskenpflicht mehr vorgeschrieben. Bedingung hierfür ist allerdings, dass alle Beteiligten immunisiert oder getestet sind - Stichwort 3G-Regel- und einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. In der alten Fassung gab es diese Ausnahmeregelung bereits - etwa im Handel.

(pasch/dpa)