Gastronomie, Sport und Co. Ab Donnerstag schärfere Corona-Regeln in NRW - Ausnahmen für Geboosterte

Schlechte Nachrichten für Gastronomie und Co. in NRW: Die Zugangsbeschränkungen werden nun auch in NRW erneut verschärft. Vorteile haben Menschen mit Booster-Impfung.

Auch im Fitnessbereich gilt ab Donnerstag in NRW 2G-Plus.

Foto: dpa/Roberto Pfeil

Wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen werden von Donnerstag an auch in Nordrhein-Westfalen weitreichende Zugangsbeschränkungen eingeführt. Auch Grundimmunisierte und Genesene dürfen viele Bereiche dann nur noch betreten, wenn sie zusätzlich einen negativen Test vorlegen (2G-plus-Regel).

Wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag in Düsseldorf ankündigte, wird das unter anderem für die Gastronomie, den Freizeit-, Sport- und Fitnessbereich gelten. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband lehnte die Verschärfung als unverhältnismäßigen „Quasi-Lockdown“ ab.

  • 2G-Plus galt bisher bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten. Ab dem 13. Januar gilt die Regel  auch in der Gastronomie. Auch immunisierte Menschen müssen daher zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.
  • „An Orten, an denen ein Test für den Zutritt nötig ist (also bei 3G und bei 2G-Plus), kann statt der Vorlage eines Testnachweises einer offiziellen Teststelle auch vor Ort beim Zutritt ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt werden - so etwa beim Zutritt eines Fitnessstudios unter der Aufsicht des Empfangspersonals oder bei der Sportausübung unter der Aufsicht des Trainers/Übungsleiters“, erklärt das Gesundheitsministerium in NRW. Dieser „beaufsichtigte Selbsttest“ berechtige aber „ausschließlich zum Zutritt zum konkreten Angebot“.

Corona in NRW: Menschen mit Booster-Impfung werden von Testpflicht befreit

  • Menschen mit Corona-Booster-Impfung werden demgegenüber in vielen Bereichen von der zusätzlichen Testpflicht befreit. Wer die Auffrischungsimpfung hat, muss demnach unter anderem im Freizeitsport oder in der Gastronomie keinen Test mehr vorlegen. 
  • Die Befreiung von der Testpflicht gilt in NRW auch für diejenigen, die zweimal geimpft und innerhalb der vorangegangen drei Monate von einer Corona-Infektion genesen seien, sagte Laumann. Sie könnten ebenso wie geboosterte Sport treiben oder Gaststätten besuchen, ohne einen zusätzlichen Test machen zu müssen.
  • Als Personen mit Auffrischimpfung gelten in der Statistik des Robert Koch-Instituts (RKI) Geimpfte, die eine Drittimpfung mit einem der Vakzine von Biontech/Pfizer, Moderna oder Astrazeneca beziehungsweise nach einer Impfung mit dem Stoff von Johnson & Johnson eine weitere Dosis erhalten haben. Den RKI-Zahlen zufolge hat in NRW annähernd jeder zweite Einwohner bislang eine Auffrischungsimpfung erhalten - insgesamt mehr als 8,2 Millionen.
  • Die Maskenpflicht in NRW wird wieder ausgeweitet: In Warteschlangen im Freien wird die Maskenpflicht wieder eingeführt. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) gab am Dienstag in Düsseldorf bei der Vorstellung der neuen Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen bekannt, dass im Außenbereich wegen der ansteckenderen Omikron-Variante unter bestimmten Umständen wieder eine Maskenpflicht vorgesehen sei. Nach Ministeriumsangaben werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert und die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken ausgeweitet. Dies betreffe insbesondere die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G- (geimpft, genesen oder getestet) oder 2G-Zugangsregelung (geimpft oder genesen) gelte.
  • In Nordrhein-Westfalen gilt ab Donnerstag für alle überregionalen Veranstaltungen eine einheitliche Obergrenze von maximal 750 Zuschauern. Das werde dann auch für Fußballstadien wirksam, erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag bei der Vorstellung der aktualisierten Corona-Schutzverordnung in Düsseldorf. „Wir brauchen eine Regelung, die vor Gericht standhält“, sagte er. Daher gebe es nun eine Vereinheitlichung für alle Großveranstaltungen.
  • PCR-Tests gelten in Nordrhein-Westfalen im Amateursportbereich nur noch als Ersatznachweis zu einer Corona-Impfung, wenn man wenigstens eine Impfung nachweisen kann. Das erläuterte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag bei der Vorstellung der aktualisierten Corona-Schutzverordnung in Düsseldorf. Bei nicht geimpften Berufssportlern gelte die PCR-Ersatzregelung hingegen noch, bis es eine bundesgesetzliche Regelung zur Impfpflicht gebe.

In einer Reihe von Bundesländern gelten entsprechende 2G-plus-Regeln schon heute, etwa in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und in Hessen zumindest in Corona-Hotspots. Bund und Länder hatten sich in der vergangenen Woche mehrheitlich auf entsprechende Verschärfungen geeinigt. Sachsen-Anhalt und Bayern machen die verschärfte 2G-plus-Regel in der Gastronomie nicht mit.

NRW hat inzwischen bei der Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen fast das hohe Bundesniveau erreicht. Am Dienstagmorgen meldete das RKI für das bevölkerungsreichste Bundesland eine Sieben-Tage-Inzidenz von 381,7 (Vortag 361,5). Bundesweit lag die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche bei 387,9.

(dpa/red)