Coronatests Ab Montag werden die Coronatests kostenpflichtig

DÜSSELDORF · Apothekerverband kritisiert die ab 11. Oktober geltende neue Regelung – flächendeckendes Angebot weiter gesichert.

Ab 11. Oktober sind Corona-Tests kostenpflichtig. Für einen Schnelltest könnten dann 20 Euro und mehr fällig werden. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Foto: dpa/Matthias Balk

Um noch einmal Druck auf Ungeimpfte zu machen, hatte die Politik im August beschlossen, dass ab dem 11. Oktober die bislang in den Testzentren gratis, das heißt auf Staatskosten angebotenen Corona-Schnelltests von den Getesteten selbst zu bezahlen sind. Nun ist die Schonfrist abgelaufen, ab Montag gilt die Selbstzahlerpflicht. Wird also ein solcher Test etwa für den Eintritt zu einer Veranstaltung oder ein Restaurant verlangt, so wird der Eintritt für die Betroffenen unterm Strich teurer – eben um diese Testkosten.

Einige Ausnahmen
von der Bezahlpflicht

Diese dürften nach Auskunft des Apothekerverbands NRW - viele der Testzentren werden von Apotheken betrieben – etwa 20 Euro pro Test betragen. Die Verbraucherzentrale NRW rät insoweit zum Preisvergleich. Es gibt freilich noch ein paar Ausnahmefälle, in denen auch für Ungeimpfte das bisherige Gratis-Testangebot weiter bestehen bleibt. Die Verbraucherschützer fassen die Ausnahmefälle zusammen. Diese Personen sich auch nach dem 11. Oktober  mindestens einmal die Woche kostenlos mit einem Schnelltest testen lassen:

1. Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren und drei Monaten;

2. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (z.B. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel);

3. Menschen, die sich wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne begeben mussten, wenn sie sich zur Beendigung testen lassen müssen.

    4. Und bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, weiterhin kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Obwohl auch für diese Personengruppen eine allgemeine Impfempfehlung besteht, soll ihnen noch bis zum Jahresende die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Impfangebote zu informieren und diese in Anspruch zu nehmen.

Wer ab Montag weiterhin  einen kostenlosen Test in Anspruch nehmen möchte, muss  gegenüber der Teststelle belegen, warum er trotz nicht erfolgter Impfung einen Anspruch auf einen Gratistest hat. Insbesondere durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung.

Der Apothekerverband NRW hat mittels einer Umfrage unter seinen Mitgliedern ermittelt, dass das flächendeckende Angebot weiterhin aufrechterhalten werde, auch wenn sich die Zahl der Teststellen wohl vermindere. Verbandschef Thomas Preis kritisiert allerdings die Neuregelung bei den Kosten. „Vor dem Hintergrund einer von Experten erwarteten Steigerung der Infektionszahlen erfolgt der Ausstieg aus den kostenlosen Bürgerstests zum falschen Zeitpunkt.“ Denn die Nachfrage sei groß, immerhin würden aktuell immer noch täglich in NRW rund 200 000 Tests durchgeführt. Preis: „Zu viele Menschen werden auf ein Stück mehr Sicherheit durch regelmäßiges Testen verzichten müssen. Sie werden einer guten Möglichkeit beraubt, dem Virus zu begegnen. Die Impfung ist eine Möglichkeit  – Testen aber auch. Das sollte jedoch nicht am Geldbeutel scheitern.“

Doch es gelten nun die genannten Regeln. Wer weiterhin einen Schnelltest benötigt, kann Apotheken über Postleitzahl-Suche im Internet finden und dort online einen Termin buchen unter