Straßenausbaubeiträge SPD spricht von einem „Versprechen ohne Gewähr“

DÜSSELDORF · Opposition im Landtag traut dem Versprechen von Schwarz-Gelb zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nicht.

Foto: Lübke, Kurt (kul)

Ein „Versprechen ohne Gewähr“ – so nennt Christian Dahm die in dieser Woche überraschend von der schwarz-gelben Koalitionsmehrheit im Düsseldorfer Landtag gemachte Ankündigung: dass Grundstückseigentümer ganz von Straßenausbaubeiträgen freigestellt werden sollen (wir berichteten). Bisher steuerte das Land die Hälfte zu dem von den Kommunen auf die Grundstückseigentümer abgewälztten Anteil bei. Dass die Eigentümer nun gänzlich freigestellt werden sollen, begründeten CDU und FDP damit, dass nur elf der vom Land für den Zweck jährlich bereitgestellten 65 Millionen Euro abgeflossen seien.

Zwar begrüßt Dahm, der Fraktionsvize der SPD im Landtag, den Plan, die Eigentümer zu entlasten. Jedoch, so warnt er, stehe eine dauerhafte Entlastung unter dem Vorbehalt, dass genügend Haushaltsmittel vorhanden seien. Das gesamte Verfahren müsse entbürokratisiert werden, und das könne nur durch eine Abschaffung des § 8a Kommunalabgabengesetz geschehen, fordert die SPD. Dieser erlaubt es den Kommunen bislang, Teile der für einen Straßenausbau fällig werdenden Kosten auf die Anlieger umzulegen. 

Zu welchen Bürokratiekosten das bisher führte, rechnet Dahm vor: „In großen Städten liegt der Aufwand für Personal, das sich mit diesen Fragen befasst, bei 800 000 bis 1,1 Millionen Euro jährlich.“ Dagegen stünden Einnahmen der von den Grundstückseigentümern gezahlten Beiträge von 700.000 bis eine Million Euro. Da stehe der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag, sagte Dahm. Und er fügt hinzu: Wenn die schwarz-gelbe Koalition nun der Landesregierung einen Auftrag für ein langfristiges Konzept zur Lösung dieser Frage gebe und ihr dafür bis in den Juni Zeit gibt, also bis einen Monat nach der Wahl, so werde der PR-Effekt der Ankündigung offenbar.

Die SPD will in der kommenden Woche den Antrag in den Landtag einbringen, dass der § 8a Kommunalabgabengesetz entfällt. Dass also gesetzlich und damit verlässlich festgeschrieben wird, dass Grundstückseigentümer keine Straßenausbaubeiträge mehr bezahlen müssen. Nach Vorstellung der SPD soll das Gesetz ab Januar 2022 gelten. Und zwar rückwirkend für alle bis dahin noch nicht bestandskräftigen Heranziehungsbescheide. Das könne zum Beispiel auch Grundstückseigentümern zugute kommen, deren Straße ab 2017 oder 2018 ausgebaut wurde, so Dahm. Die Kosten der pauschal vom Land den Kommunen zugewiesenen Gelder beziffert der SPD-Mann auf 130 bis 150 Millionen Euro jährlich. Angesichts des Landesetats von 83 Milliarden Euro sei das machbar.