Haan Friedensheim-Angehörige sind zur Klage bereit
Haan. · Rechtsreferent erläuterte den Betroffenen jetzt die gesetzlichen Hintergründe.
Der Streit zwischen Träger und Bewohnern der Seniorenwohnanlage Friedensheim um hohe Nachzahlungsforderungen geht in die nächste Runde. Die zu diesem Zweck gegründete Interessengemeinschaft Friedensheim (IGF) hat bei einer zweiten Versammlung das weitere Vorgehen besprochen. Unterstützung bekommt die IGF dabei vom Pflegeschutzbund BIVA, dessen Rechtsreferent Markus Sutorius die gesetzlichen Hintergründe erläuterte und Handlungsmöglichkeiten aufzeigte.
Mehrkosten in Höhe von
rund 350 Euro monatlich
Der Betreiber des Friedenheims, die „Theodor-Fliedner-Stiftung“, hatte im Sommer Angehörige der Bewohner schriftlich informiert, dass Umbaumaßnahmen an den Gebäuden zwischen 2013 und 2017 Investitionskosten verursacht hätten, die nun über eine Erhöhung der Mieten von den Bewohnern zu erstatten seien. Dabei geht es um Mehrkosten von bis zu 100 Prozent oder rund 350 Euro pro Monat, und das rückwirkend bis September 2017. Die Angehörigen wehren sich. Die IGF-Vorsitzenden Rolf Brockmeyer und Heinz Kurtz wie auch Berater Markus Sutorius haben die Losung ausgegeben: „Nicht zahlen!“
Bereits Anfang Oktober hatte die IGF das Gespräch mit der Fliedner-Stiftung gesucht, um eine Einigung zu erzielen. Doch die Stiftung lehnte das Gespräch ab und schlug stattdessen eine Versammlung aller Beteiligten vor. Die fand am 15. Oktober im Friedensheims statt und wurde wegen tumultartiger Stimmung ergebnislos abgebrochen. Inzwischen hat die Fliedner-Stiftung ein neues Angebot gemacht, wonach die Bewohner nur noch 50 Prozent der ursprünglichen Kosten bezahlen sollten. Doch das reicht der IGF nicht. Jede Zahlung sei ein Einknicken vor den unzulässigen Forderungen der Stiftung, die man im Unrecht sehe. Markus Sutorius warnte: „Wenn Sie bezahlen, geben Sie Ihr Einverständnis und können sich das Geld nicht mehr zurückholen“.
Bei der Anfechtung der Forderungen geht es darum, ob die Fliedner-Stiftung die gesetzlichen Vorschriften nach Paragraf 9 WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) eingehalten hat. Demnach sei eine Frist von vier Wochen ab Erhalt des Schreibens einzuhalten, und die Investitionskosten müssen schlüssig dargestellt und begründet werden.
Musterfeststellungsklage
ist ein möglicher Weg
Das sieht Markus Sutorius als nicht erfüllt an und empfiehlt, auf dem Gerichtsweg dagegen vorzugehen. Möglich seien eine Musterfeststellungsklage, eine Unterlassungsklage oder eine einzelne Musterklage, deren Ergebnis für alle anderen bindend wäre. Die BIVA würde das Verfahren für die Betroffenen durchführen. Es werde wahrscheinlich auf die Unterlassungsklage hinauslaufen.