Ärzte im Rheinland: Zahl der Hausbesuche nimmt zu

Auswertung der KV Nordrhein belegt den kräftigen Zuwachs. Ob es ein Recht auf Hausbesuche gibt, ist allerdings umstritten.

Im Schnitt machte ein Hausarzt etwa acht Hausbesuche pro Woche (Symbolbild).

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Düsseldorf. Die niedergelassenen Ärzte im Rheinland suchen ihre Patienten immer häufiger zu Hause auf, um sie dort zu versorgen. Dies belegt eine Auswertung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein, die dieser Zeitung exklusiv vorliegt. Demnach haben die Hausärzte in den ersten drei Quartalen 2012 rund 1,98 Millionen Hausbesuche durchgeführt. Im Schnitt machte ein Hausarzt etwa acht Hausbesuche pro Woche. Hinzu kommen die Fachärzte: Sie brachten es zwischen Januar und September 2012 auf etwa 430.000 Hausbesuche.

Ein Vergleich mit den ersten drei Quartalen 2017 zeigt, dass sich die Zahlen deutlich erhöht haben: bei den Hausärzten auf mehr als 2,17 Millionen und bei den Fachärzten auf 468.000. Die Hausbesuche erreichten einen Anteil von gut fünf Prozent an allen Behandlungen der niedergelassenen Mediziner im Rheinland. Das waren zwischen Januar und September 2017 gut 50 Millionen.

Generell zählen Hausbesuche zu den Aufgaben des behandelnden Arztes. Die Grundlage hierfür bilden die gesetzlichen Vorgaben des Bundesmantelvertrages für Ärzte. Demnach haben Versicherte dann Anspruch auf häusliche Besuchsbehandlung, wenn „ihnen das Aufsuchen des Arztes in dessen Praxisräumen wegen Krankheit nicht möglich oder nicht zumutbar ist.“ Entscheidend für einen Hausbesuch ist aus Sicht der KV Nordrhein die Einschätzung des behandelnden Arztes.

Wie die Standesvertretung auf Nachfrage erläutert, „gibt es kein Recht auf einen Hausbesuch“. Der Vertragsarzt sei verpflichtet, an seinem Vertragsarztsitz, das heißt in seiner Praxis, für die Versorgung seiner Patienten zur Verfügung zu stehen. Hausbesuche führe er nach eigenem Ermessen beziehungsweise nach medizinischer Notwendigkeit aus.

Die Düsseldorfer Ergo-Versicherung sieht dagegen eine Verpflichtung zum Hausbesuch, wenn ein Behandlungsvertrag besteht und der Patient nicht zum Arzt kommen kann. Das gilt laut Ergo-Rechtsportal unabhängig davon, ob es Tag oder Nacht oder Wochenende ist. Ferndiagnosen per Telefon seien nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes meist ungeeignet, um sich ein Bild über die Erkrankung des Patienten zu machen. Auch die Kölner Envivas Krankenversicherung rät dazu, bei hohem Fieber oder anderen schweren Beschwerden nach einem Hausbesuch zu fragen. Dies sei kein teurer Luxus, sondern in vielen Fällen das gute Recht der Patienten.