Hundesteuer: Im Frühjahr werden Hunde gezählt
Eine Firma sucht alle Haushalte auf und fragt nach Hundehaltung. Etwa ein Viertel aller Hunde gilt als nicht gemeldet.
Burscheid. Die Stadt geht davon aus, dass für schätzungsweise jeden vierten Hund in Burscheid keine Steuer bezahlt wird. Nach 2005 soll daher im kommenden Frühjahr der zweite Anlauf genommen werden, den tatsächlichen Hundebestand zu erfassen. Dafür wird diesmal eine Fremdfirma eingeschaltet.
Vor sechs Jahren hatten die Stadtwerke die Nachfragen beim Ablesen der Zählerstände übernommen. Immerhin 63 Hunde wurden in dem Jahr neu angemeldet. Von der Beauftragung der Springer Kommunalen Dienste GmbH in Düren erhofft man sich im Rathaus jetzt noch bessere Ergebnisse. Die Firma hat ähnliche Bestandsaufnahmen zum Beispiel schon in Leverkusen übernommen. Rund 20 Prozent neu gemeldete Hunde sind in anderen Kommunen auf diesem Weg verzeichnet worden.
Derzeit sind in Burscheid 1200 Hunde gemeldet. Etwa 87 000 Euro fließen dem städtischen Haushalt jährlich über die Hundesteuer zu. Die geplante Bestandsaufnahme soll nicht nur die Einnahmen der Stadt verbessern, sondern auch für mehr Steuergerechtigkeit sorgen.
Mitarbeiter der Firma werden jeden der rund 11 100 Haushalte in der Stadt aufsuchen, ausschließlich volljährige Personen nach dem Besitz eines Hundes fragen und gegebenenfalls ein Anmeldeformular hinterlassen.
Wenn niemand angetroffen oder die Auskunft verweigert wird, übergeben die Mitarbeiter ein Informationsblatt und notieren ihre persönlichen Wahrnehmungen. Ein Recht, die Wohnungen oder Häuser zu betreten, haben sie nicht. Auch machen sie keine Angaben zu Steuerfragen, sondern verweisen in diesen Fällen an die Verwaltung.
Die Abrechnung mit der Firma erfolgt auf Erfolgsbasis: Für jeden neu angemeldeten Hund gibt es einen einmaligen Festbetrag. Grundsätzlich müssen Hunde spätestens 14 Tage nach der Aufnahme angemeldet werden. Andernfalls droht ein Bußgeld. Die Anmeldung ist im Bürgerbüro oder per Mail möglich. Wer seinen Hund schon länger hält, aber nicht gemeldet hat, kann bis zu vier Jahre nachversteuert werden.