Brücke Rheinbrücke: Betriebe werden mehr belastet

Leverkusen/Köln. · Verzögerte Fertigstellung der Brücke bedeutet eine weitere finanzielle Belastung.

Durch die verzögerte Fertigstellung der Rheinbrücke sind laut Handwerkskammer Staus und finanzielle Einbußen vorprogrammiert.

Foto: dpa/Oliver Berg

Die Fertigstellung der Leverkusener Brücke verzögert sich möglicherweise um bis zu einem Jahr. „Ein Jahr, das für die Handwerksbetriebe weitere Staus und damit weitere finanzielle Belastung bedeutet“, heißt es von der Handwerkskammer zu Köln. Die Baustellen auf dem Kölner Autobahnring und im untergeordneten Straßennetz sind in den vergangenen Jahren in der Baustellenkonferenz der Kölner Bezirksregierung, in der auch die Handwerkskammer vertreten ist, aufeinan-der abgestimmt worden.

„Wir befürchten, dass es großräumig, aber auch auf innerstädtischen Straßen in Köln und in Leverkusen zu negativen Auswirkungen kommen wird. Die Baustellen im Großraum Köln müssen jetzt umgehend auf die neue Situation hin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Aber selbst wenn das geschieht, muss für ein Jahr weiter mit Staus durch Baumaßnahmen gerechnet werden. Für unsere Betriebe bedeutet das eine zusätzliche finanzielle Belastung”, betont der stellvertretende Hauptge-schäftsführer der Handwerkskammer, Jürgen Fritz.

Das Handwerk verliert durch Staus jährlich rund 20.000 Euro pro Betrieb. Zudem sieht der für verkehrspolitische Fragen zuständige Hauptabteilungsleiter der Handwerkskammer, Ulrich Fesser, Probleme für die Luftreinhalteplanung insbesondere in Leverkusen und Köln, hier auf dem Clevischen Ring. „Ein Jahr spätere Fertigstellung der Leverkusener Brücke bedeutet ein weiteres Jahr Ausweichverkehre auf dem Clevischen Ring und auf innerstädtischen Straßen in Leverkusen. Das ist für die Luftreinhalteplanung ein Rückschlag, denn der Güterverkehr über 3,5 Tonnen wird auch 2020 noch nicht die neue Brücke nutzen können und über Ausweichstrecken fahren müssen. Wir brauchen auf dem Clevischen Ring und der Gustav-Heinemann-Straße umgehend ein Verbot für Transitverkehr über 3,5 Tonnen."