Panne bei Zustellung: Wahlbriefe nicht angekommen

Sieben Beschwerden bei der Stadtverwaltung. Bei zwei weiteren fehlten offenbar eindeutige Hinweise auf dem Schein.

Foto: Anja Carolina Siebel

Burscheid.In Burscheid sind bei der vergangenen Stichwahl des Landrats am Sonntag etliche Briefwahlunterlagen nicht, oder nicht rechtzeitig bei den Wählern angekommen. Während der Kreis gestern nur von einem Bürger aus Burscheid sprach, von dem über die Stadt ein entsprechender Hinweis vorliege (und vier weiteren aus der Stadt Bergisch Gladbach und einem weiteren Beschwerde-Mail eines Bürgers aus dem Kreis), berichtete die Burscheider Stadtverwaltung gestern von einer höheren Zahl. „Wir wissen von sieben Bürgern, bei denen die Unterlagen nicht angekommen sind“, sagt Stadtsprecherin Renate Bergfelder-Weiss.

Hintergrund sei in dem Fall allerdings ein anderer, als bei dem genannten Fall des Kreises. „Wir tappen noch im Dunkeln und stehen mit dem Postdienstleister in Verbindung.“ Offenbar seien die Unterlagen nicht rechtzeitig bei den betroffenen Wählern im Briefkasten gewesen. Zudem hätten sich noch zwei weitere Bürger per Mail bei der Stadtverwaltung gemeldet, die im Wahllokal nicht hätten wählen dürfen. Hintergrund hier: Bei der diesjährigen Bundestagswahl, die mit der Landratswahl kombiniert gewesen war, habe der Briefwähler ankreuzen müssen, für welchen Zweck er die Briefwahl in Anspruch nehme: für die Bundestagswahl, für die Wahl des Landrats und für die erneute Wahl des Landrats im Falle einer Stichwahl. „Wenn man dabei nichts ankreuzt, gilt das für alle Wahlen“, so Renate Bergfelder-Weiss.

Und für den Fall seien die Wahlhelfer angewiesen, den damit bereits für die Briefwahl registrierten Wählern im Wahllokal nicht noch einen zweiten Stimmzettel auszuhändigen. Es sei denn, der Wähler könne nachweisen, dass er an der Briefwahl bislang noch nicht teilgenommen habe. Noch seien aber nicht alle Sachverhalte endgültig geklärt, was genau vorgefallen sei.

„Wir sind mit den Kommunen im Gespräch“, erklärt Kreissprecher Alexander Schiele, der Betroffene auf den Rechtsweg verweist. Nach der Tagung des Wahlausschusses gestern Abend, der die Gültigkeit des Endergebnisses festgestellt hatte (Stephan Santelmann, CDU, 44 274 Stimmen, 59,56 Prozent; Tülay Durdu, SPD, 30 063 Stimmen, 40,44 Prozent), können nun jeder Betroffene innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Dann werde sich der Wahlprüfungsausschuss damit beschäftigen. „Dabei müssen die aufgetretenen Fehler jedoch entscheidend für das Wahlergebnis sein. Die abschließende Entscheidung trifft dann der Kreistag“, so Schiele. „Der Wahlausgang wird sich dadurch nicht ändern“, so dass der Sprecher glaubt, dass das Ergebnis nicht angefochten werde. Daran ändere auch nichts, dass Bei der Kontrolle der Niederschriften aus den einzelnen Stimmbezirken zwei Übermittelungsfehler des Wahlergebnisses festgestellt wurden. Hier wurden die Ergebnisse zu Ungunsten des CDU-Kandidaten vertauscht. Das Ergebnis sei entsprechend berichtigt worden.