Stadtarchiv-Drama Prozess um Archiv-Einsturz in Köln beginnt gerade noch rechtzeitig
Ab Januar wird der Einsturz des Kölner Stadtarchivs vor Gericht verhandelt. Drei Anwohner waren dabei gestorben. Das Gericht steht unter Zeitdruck - denn die Zehnjahresfrist für ein Urteil naht.
Köln. Der Prozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Toten soll am 17. Januar 2018 beginnen. Das teilte das Kölner Landgericht am Freitag mit. Die Staatsanwaltschaft wirft den sechs Angeklagten fahrlässige Tötung und Baugefährdung vor. Die Angeklagten sind Beschäftigte der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) sowie der beteiligten Baufirmen und waren am Ausbau der U-Bahn beteiligt.
Das größte deutsche Kommunalarchiv war am 3. März 2009 eingestürzt. Zwei Anwohner kamen dabei ums Leben. Der Schaden belief sich auf mehr als eine Milliarde Euro. Von Anfang an war vermutet worden, dass die unterirdischen Bauarbeiten den Einsturz ausgelöst haben könnten. Den Angeklagten wird vorgeworfen, bei den Arbeiten Fehler gemacht oder den Bau nicht sorgfältig genug kontrolliert zu haben.
Für das komplexe Verfahren mit Dutzenden Zeugen und mehreren Sachverständigen hat die 10. Große Strafkammer des Landgerichts 126 Hauptverhandlungstage angesetzt. Die Kammer steht unter Zeitdruck: Am 2. März 2019 endet die Zehnjahresfrist für den Fall. Sollte es bis dahin kein erstinstanzliches Urteil geben, wäre die juristische Schuld für den Einsturz verjährt.
„Natürlich strebt das Gericht an, bis dahin fertig zu werden“, sagte ein Sprecher. Für den Fall, dass dies aber nicht gelingt, müsse der Prozess trotzdem mit einem Urteil ordentlich abgeschlossen werden. Entweder würde das Gericht dann den Prozess einstellen oder die Angeklagten freisprechen - sofern es von deren Unschuld überzeugt ist, erklärte der Sprecher. Deshalb habe die Kammer den Prozess bis zum 8. März 2019 terminiert.