Wegen fahrlässiger Tötung Acht Jahre nach Archiv-Einsturz in Köln: Anklage
Köln (dpa) - Acht Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung erhoben. Die Anklage richtet sich gegen sieben Personen, die am Ausbau der U-Bahn beteiligt waren.
Es gehe um zwei Beschäftigte der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) und um fünf Mitarbeiter der beteiligten Baufirmen, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer.
Das größte deutsche Kommunalarchiv war am 3. März 2009 eingestürzt. Zwei Anwohner starben, der Schaden belief sich auf mehr als eine Milliarde Euro. Von Anfang an war vermutet worden, dass unterirdische Bauarbeiten den Einsturz ausgelöst haben könnten. Zuerst hatte „Focus Online“ über die Anklageerhebung berichtet.
Die Staatsanwaltschaft wirft zwei der Angeklagten vor, 2005 beim Ausschachten auf ein Hindernis gestoßen zu sein, das sie nicht beseitigen konnten. Sie hätten dies jedoch nicht gemeldet, sondern den Aushub einfach fortgesetzt. Im Schatten des nicht beseitigten Hindernisses sei dadurch eine Erdplombe entstanden, ein Loch in der Wand der unterirdischen Baustelle. Diese Erdplombe habe am 3. März 2009 schlagartig nachgegeben, wodurch binnen kürzester Zeit große Mengen Sand, Kies und Wasser ins Innere der Baugrube abgeflossen seien. Dadurch wurde dem Stadtarchiv nach Darstellung der Staatsanwaltschaft buchstäblich der Boden entzogen, so dass es samt benachbarten Gebäuden zusammenbrach.
Bei den fünf anderen Angeklagten handelt es sich um „Personen mit Prüfungs- und Überwachungsaufgaben“. Sie sollen die Herstellung der unterirdischen Wände nicht mit der gebotenen Sorgfalt kontrolliert haben. Den Verstoß beim Ausbaggern hätten sie dadurch gar nicht bemerkt, auf „markante Auffälligkeiten im Fugenverlauf“ nicht reagiert.
Markus Lempa, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft ARGE, in der die Baufirmen organisiert sind, teilte mit, es bleibe abzuwarten, ob das Landgericht Köln der Staatsanwaltschaft folgen werde. Die Untersuchungen am Unglücksort seien noch nicht abgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft steht unter großem Zeitdruck. Am 2. März 2019 endet die Zehnjahresfrist für den Fall. Sollte es bis dahin kein erstinstanzliches Urteil geben, wäre die juristische Schuld für den Einsturz verjährt.