Pandemie Corona-Tests gibt es in NRW wieder kostenlos
Auch die Menschen in NRW haben ab Samstag wieder Anspruch auf kostenlose Corona-Tests - zumindest einen.
Die Menschen in Deutschland haben ab Samstag wieder Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Corona-Test pro Woche. Das regelt die neue Testverordnung, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach Angaben seines Ministeriums am Freitag unterzeichnet hat. Der Anspruch auf einen Antigen-Schnelltest besteht auch bei Menschen, die geimpft oder genesen sind.
Spahn rechnet damit, dass die Möglichkeiten zum kostenlosen Testen ab Anfang kommender Woche nach und nach wieder verstärkt zur Verfügung stehen. Mit der neuen Verordnung können vorhandene Teststellen ihre Arbeit aufnehmen, die Länder können den Auftrag für die Einrichtung zusätzlicher Stellen erteilen. Die bisherigen Gratis-Tests waren am 10. Oktober ausgelaufen. Mit dem Ende der Kostenerstattung war auch die Hoffnung verbunden, dass sich mehr Menschen impfen lassen. Dennoch verläuft die Impfkampagne weiterhin eher schleppend.
Nunmehr wird auch deshalb auf verstärktes Testen gesetzt, weil sich auch geimpfte Menschen mit dem Coronavirus infizieren. Spahn hat am Freitag für Veranstaltungen eine "2G-Plus-Regelung" vorgeschlagen. Das heißt, Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen entweder geimpft oder genesen sein und sich zusätzlich testen lassen.
Kostenlose Corona-Tests in NRW - Regelung gilt ab Samstag
Nordrhein-Westfalen hat die Wiedereinführung kostenloser Corona-Schnelltests umgesetzt. Die neue Regelung gilt bereits vom heutigen Samstag an. In einer kurzfristig veröffentlichten Verordnung des NRW-Gesundheitsministeriums heißt es, dass sich jeder Bürger „mindestens einmal pro Woche“ kostenlos in einem Testzentrum auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus untersuchen lassen kann. Das Angebot gilt unabhängig davon, ob man geimpft oder genesen ist. Das Testergebnis bekommt man dann schriftlich oder digital übermittelt.
Mehrere Betreiber von Testzentren in Nordrhein-Westfalen warben bereits am Samstagmorgen schon wieder mit den kostenlosen Bürgertests. In den vergangenen Wochen mussten Menschen bezahlen, wenn sie sich in einem der Testzentren auf das Coronavirus untersuchen lassen wollten. Eine Übersicht über Testzentren in NRW gibt es hier.
Ein negatives Testergebnis muss man als Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesener überall dort vorweisen, wo die 3G-Regel gilt - also zum Beispiel in Restaurants oder beim Friseur. Das Testergebnis darf dann höchstens 24 Stunden alt sein. Für manche Bereiche - wie Diskotheken oder Karnevalsveranstaltungen in Räumen - gilt sogar die 3Gplus-Regel: Hier darf ein Schnelltest nur sechs Stunden alt sein. Örtlich gelten noch schärfere Regeln - etwa im Karneval und auf Weihnachtsmärkten.