Überblick Impfungen mit Astrazeneca in NRW: Impfzentrum oder Hausarzt? Das sind die Unterschiede

Düsseldorf · Die Freigabe der Corona-Impfungen mit dem Wirkstoff von Astrazenca hat auch Auswirkungen in NRW - aber wer ist zuständig? Hausarzt oder Impfzentrum? Ein Überblick.

Eine Spritze mit dem Corona-Impfstoff von AstraZeneca wird aufgezogen. Foto: Matthias Bein/dpa-Zentralbild/dpa

Die Freigabe der Corona-Impfungen mit dem Wirkstoff von Astrazenca für Menschen unter 60 Jahren ohne Priorisierung hat keine Auswirkungen auf die Impfzentren in Nordrhein-Westfalen. Darauf hat das Landesgesundheitsministerium am Sonntag hingewiesen. Das Land erhalte momentan keinen Astrazeneca-Impfstoff für Erstimpfungen in den Impfzentren. Personen unter 60 Jahren könnten sich unabhängig von ihrer Priorisierung in Arztpraxen mit Astrazenaca impfen lassen. Voraussetzung sei eine individuelle Risikoanalyse und die sorgfältige Aufklärung durch den Arzt oder die Ärztin.

Mit dem Arzt könne auch eine Kostenpflichtiger Inhalt Verkürzung der Frist bis zur zweiten Impfung auf bis zu vier Wochen vereinbart werden. Auch für Personen, die vom Arzt bereits mit Astrazenaca geimpft wurden, sei das möglich. In den Impfzentren könnten bereits vereinbarte Zweitimpfungstermine aufgrund des damit verbundenen organisatorischen Aufwands aber nicht nach vorne gezogen werden.

Die Gesundheitsministerkonferenz hatte die Empfehlung für das Intervall zwischen Erst- und Zweitimpfung mit Astrazeneca auf den Zeitraum von vier bis zwölf Wochen ausgeweitet. Das NRW-Gesundheitsministerium weist allerdings darauf hin, dass die Wirksamkeit umso höher ist, desto länger der Abstand zwischen erster und zweiter Dosis ist.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte, dass auch bei vermehrten Impfungen durch die niedergelassenen Ärzte die Impfzentren weiter notwendig seien. „Diese werden nun schwerpunktmäßig Menschen impfen, die aufgrund ihres Berufs ein Impfangebot erhalten„, sagte er laut Mitteilung.

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(dpa)