Gesundheit Was tun, wenn der Schnelltest nach der Quarantäne noch positiv ist?

Service | Düsseldorf · Die Quarantäne in NRW beträgt normalerweise 10 Tage. Doch in einigen Fällen bleiben Corona-Infizierte danach trotzdem positiv. Was dann zu tun ist.

Nach zehn Tagen kann eine erneute Quarantäne nötig sein, wenn ein Antigen-Test weiterhin positiv ist.

Foto: dpa/Uwe Anspach

Die Corona-Quarantäne beträgt normalerweise zehn Tage - zumindest, wenn das Freitesten nach frühestens sieben Tagen nicht möglich war. Als erster voller Tag gilt dabei der Tag nach dem letzten Kontakt mit dem Infizierten. Doch auch nach zehn Tagen gibt es Fälle, in denen der Antigen-Schnelltest im Anschluss weiterhin ein positives Ergebnis anzeigt. Was ist dann zu tun? Verlängert sich die Quarantäne erneut? Die WZ hat die aktuellen Informationen des Bundesgesundheitsministeriums und der Landesregierung NRW zusammengetragen.

Wer ist zur Quarantäne verpflichtet?

Jede Person mit einem positiven Testergebnis muss sich in Quarantäne begeben. Ein positiver Schnelltest muss durch einen PCR-Test geprüft werden.

Wer einen vollständigen Impfschutz durch eine Booster-Impfung hat, muss aber nicht aufgrund eines Kontaktes in Quarantäne gehen. Gleiches gilt für frisch Geimpfte und frisch Genesene – das sind Personen, bei denen Impfung oder Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegen. Auch Personen, die zunächst genesen sind und danach doppelt geimpft wurden oder Personen, die sich nach der Zweitimpfung infiziert haben und genesen sind, sind nicht zur Quarantäne verpflichtet. Für Menschen mit abweichendem Status dauert die Quarantäne in der Regel zehn Tage.

In welchen Fällen gilt immer die Quarantänepflicht?

Ausnahmen von der Regel bilden Kontakte zu Infizierten mit Virusvarianten und die Einreise aus einem Virusvariantengebiet. Während der Inkubationszeit besteht das Risiko, andere anzustecken. Diese Gefahr ist bei Infizierten in der Zeit kurz vor und nach Symptombeginn am größten, kann allerdings auch ohne Symptome bestehen.

Für die Rückreise aus Virusvariantengebieten gilt für Geimpfte, Genesene und Ungeimpfte, dass sie sowohl zur 14-tägigen Quarantäne verpflichtet sind, als auch zum Vorlegen eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden vor Einreise bei eigenständiger Einreise beziehungsweise nicht älter als 48 Stunden ab Beginn der Beförderung bei Einreise mit Flugzeug, Fähre, Busunternehmen oder Bahn sein darf.

Zudem muss sich jeder vor der Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis darüber bei Einreise mit sich führen. Geimpfte und Genesene können die 14-tägige Quarantänepflicht nur in sehr wenigen Ausnahmefällen verkürzen.

Für Kinder unter sechs Jahren entfällt die Quarantänepflicht. Bei Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren, die keinen Genesenen- oder Impfnachweis übermittelt haben, endet die Quarantäne fünf Tage nach der Einreise beziehungsweise können sie sich schon bei der Einreise aus Hochrisikogebieten unmittelbar freitesten.

Unter welchen Umständen endet die Quarantäne - auch wenn der Schnelltest noch positiv ist?

Die Isolierung endet in NRW grundsätzlich nach zehn Tagen ab dem Tag des erstmaligen Auftretens von Symptomen, dazu zählen insbesondere Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust. Voraussetzung ist, dass zwischen erstem Symptombeginn und Vornahme des ersten positiven Tests maximal 48 Stunden liegen. Die Landesregierung informiert: Die Isolierung ist fortzusetzen, wenn und solange noch Symptome vorliegen.

Wenn sich jemand in Quarantäne befindet, weil eines seiner Haushaltsmitglieder mit dem Coronavirus infiziert wurde, und sich weitere Personen des Haushalts anstecken, verlängert sich die Quarantäne-Dauer von zehn Tagen nicht. Gezählt wird ab dem Tag, an dem die erste Person des Haushalts erstmals Symptome entwickelt hat. Wer selbst erkrankt, muss sich isolieren.

Für Patienten im stationären Bereich und Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen können die Kriterien für ein Ende der Isolierung je nach Schwere des Verlaufs abweichen.

Welches Verhalten ist bei einem Verdacht auf eine Infektion sinnvoll?

Wer in Familie, Wohngemeinschaft oder auf der Arbeit einen Verdachtsfall auf eine Corona-Infektion hat, sollte auf das Testergebnis warten, die Kontakte herunterfahren, möglichst zuhause bleiben und sich umsichtig verhalten.

Welche Quarantänezeit gilt für Kinder und Schüler?

Aufgrund ihrer Einbindung in regelmäßige Testungen kann für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen Antigen-Schnelltest beendet werden.

Warum wurde die Quarantäne- und Isolierungsdauer verkürzt?

In Deutschland ist die Omikron-Variante derzeit dominierend. Eine Infektion mit der Omikron-Variante führt zwar, bezogen auf die Fallzahlen, voraussichtlich seltener zu schweren Krankheitsverläufen – sie ist jedoch besonders ansteckend. Die hohen Infektionszahlen wiederum führen zu Ausfällen beim Personal durch Erkrankung und Quarantäne. Die Verkürzung der Dauer von Isolierung und Quarantäne basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Laut Studien ist die Generationszeit – die Phase, in der sich das Virus im Körper ausbreitet und die Phase, in der ein Mensch ansteckend ist – bei Omikron deutlich kürzer als beispielsweise bei der Delta-Variante.