Handel, Kontaktbeschränkungen und Co. Corona-Lockerungen in NRW: Das ändert sich ab Samstag

NRW lockert die ersten Corona-Maßnahmen ab Samstag - unter anderem im Einzelhandel und bei Treffen. Die Änderungen im Überblick.

Das gilt ab Samstag auch im NRW-Einzelhandel - nur noch die Maske ist Pflicht.

Foto: dpa/Sina Schuldt

Am Samstag werden in NRW erste Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft treten. Alle Zugangsbeschränkungen im Handel fallen ebenso wie die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Die Änderungen im Überblick:

  • 2G im Einzelhandel fällt ab Samstag in NRW also weg. In den Geschäften müssen weiterhin Masken getragen werden. FFP2-Masken werden empfohlen, auch in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs.
  • Die Kontaktbeschränkungen fallen ab Samstag in NRW für Geimpfte und Genesene weg. Sobald Ungeimpfte dabei sind, bleiben die Kontaktbeschränkungen bestehen (max. 2 Personen aus einem weiteren Haushalt).
  • Die Maskenpflicht in Warteschlangen und Anstellbereichen im Freien entfällt.
  • Die Ausübung von kontaktfreiem Sport im Freien (wie Leichtathletik, Tennis oder Golf) wird wieder mit 3G-Regel (getestet, geimpft oder genesen) ermöglicht. Für körpernahe Dienstleistungen gilt 3G und FFP2-Maske. Auch für Sonnenstudios gilt 3G.
  • Auch für Bibliotheken, körpernahe Dienstleistungen, Sonnenstudios und die Bildungsangebote von Fahrschulen gilt wieder 3G. Zusätzlich entfällt die 3G-Regel bei der „kontaktlosen“ Nutzung einer Bibliothek. Hier sind Ausleihe und Rückgabe ohne Vorlage eines Immunisierungs- oder Testnachweises wieder zulässig.
  • Publikumsmessen sind wieder unter Beachtung der 2G-Regelung erlaubt.

Die nächsten Lockerungen soll es ab dem 4. März in NRW geben. Einen Überblick dazu gibt es hier.

(red)