Überblick NRW lockert Corona-Regeln ab Samstag: Das ist der Zeitplan für Handel, Restaurants und Co.

Nach der Bund-Länder-Einigung lockert auch NRW die Corona-Bremse. Schon zum Samstag werden maßgebliche Einschränkungen gekippt. Weitere Öffnungsschritte sollen folgen.

Für den Besuch in Restaurants sollen die Corona-Regeln in NRW ab Anfang März gelockert werden.

Foto: dpa/Soeren Stache

Am Samstag werden in Nordrhein-Westfalen erste Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft treten. Das kündigte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Donnerstag im Düsseldorfer Landtag an. Ab Anfang März sollen weitere Lockerungen folgen. Das geplante Vorgehen im Überblick:

  • Ab 19. Februar: Die Zugangsbeschränkungen im Handel sollen ebenso ab Samstag fallen wie Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Bisher ist die Personenzahl bei privaten Zusammenkünften auf zehn begrenzt. Für Ungeimpfte bleiben die Einschränkungen bis zum 19. März bestehen. Auch für Treffen, an denen eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten weiterhin Beschränkungen. Beim Einkaufen muss von allen weiter Maske getragen werden. Das Tragen einer FFP2-Maske wird „dringend empfohlen“. Die Empfehlung gilt auch für den öffentlichen Nahverkehr. Die Ausübung von kontaktfreiem Sport im Freien (wie Leichtathletik, Tennis oder Golf) wird wieder mit 3G-Regel (getestet, geimpft oder genesen) ermöglicht. Für körpernahe Dienstleistungen gilt 3G und FFP2-Maske. Auch für Sonnenstudios gilt 3G. Auch für Bibliotheken und die Bildungsangebote von Fahrschulen gilt wieder 3G. Zusätzlich entfällt die 3G-Regel bei der „kontaktlosen“ Nutzung einer Bibliothek. Hier sind Ausleihe und Rückgabe ohne Vorlage eines Immunisierungs- oder Testnachweises wieder zulässig. Publikumsmessen sind wieder unter Beachtung der 2G-Regelung erlaubt. Die Maskenpflicht in Warteschlangen und Anstellbereichen im Freien entfällt.
  • Ab dem 4. März werden nach Angaben Wüsts demnach Restaurants, Hotels und Kneipen auch in NRW nicht nur für Geimpfte und Genesene, sondern auch wieder für Menschen mit tagesaktuellem Negativtest offen stehen (3G). Für überregionale Großveranstaltungen wird laut Wüst gelten: In Innenräumen eine maximale Auslastung bis zu 60 Prozent der Höchstkapazität, aber nicht mehr als 6000 Zuschauer. Im Freien dürfen 75 Prozent der Höchstkapazität ausgeschöpft, die Zahl von 25 000 Zuschauern aber nicht überschritten werden. Auch Diskotheken und Clubs können ab 4. März in NRW mit der 2G- Plus-Regel wieder öffnen, sagte Wüst.
  • „Die Pandemie ist nicht vorbei, aber die aktuelle Entwicklung gibt uns Grund zur Hoffnung“, sagte Wüst. „So gehen wir gemeinsam von der Pandemie zurück in die Normalität.“ Dazu sei aber auch weiter Solidarität und Achtsamkeit nötig. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz bekräftigte: „Wir brauchen über den 19. März hinaus für den Fall der Fälle eine Rechtsgrundlage für einen Basisschutz.“ Dazu gehörten das Maskentragen, Abstandhalten und weitere Maßnahmen. Bund und Länder hatten sich auf sogenannte Basisschutzmaßnahmen geeinigt.
(dpa/red)