Corona-Frühling Die Bund-Länder-Beschlüsse im Überblick: Welche Regeln fallen weg?

Berlin · Beim Bund-Länder-Treffen am 16. Februar sind weitreichende Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen worden. Im Zentrum steht ein Drei-Stufen-Plan mit dem Wegfall der allermeisten Einschränkungen zum Frühlingsbeginn am 20. März. Ein Überblick der neuen Maßnahmen.

Hendrik Wüst, Olaf Scholz und Franziska Giffey haben die Ergebnisse des Bund-Länder-Treffens vorgestellt.

Foto: dpa/Michele Tantussi

Private Treffen

Hier gilt für Geimpfte und Genesene bisher eine Obergrenze von zehn Menschen. Sie sollen nun in einem ersten Schritt entfallen - wann genau, hängt von den einzelnen Bundesländern ab. Die Einschränkungen für Ungeimpfte bleiben bis zum 19. März bestehen. Sobald sie an einer Zusammenkunft teilnehmen, gilt: Das Treffen ist auf den eigenen Haushalt und auf bis zu zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.

Einzelhandel

Wo dies noch nicht geschehen ist, entfallen im ersten Schritt auch die Zugangsbeschränkungen für alle Kunden im Einzelhandel. Allerdings gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen, soweit sie nicht ohnehin durch Landesrecht vorgeschrieben ist.

Gastronomie und Hotels

In einem zweiten Schritt wird ab dem 4. März der Zugang zur Gastronomie nicht nur für Geimpfte und Genesene, sondern auch für ungeimpfte Menschen mit tagesaktuellem Test ermöglicht. Auch für Übernachtungsangebote gilt dann diese Regel. Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.

Großveranstaltungen

Bei überregionalen Großveranstaltungen - auch im Sport - können Genesene und Geimpfte als Zuschauer teilnehmen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist ab dem 4. März maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität vorgesehen, wobei die Personenzahl von 6000 Zuschauenden nicht überschritten werden soll.

Bei Veranstaltungen im Freien wird ab Anfang März maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität vorgeschlagen, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Flankierend sollten Masken getragen werden.

Wegfall aller "tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen"

In einem dritten Schritt entfallen ab dem 20. März alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen - auch die im Infektionsschutzgesetz geregelte Homeoffice-Pflicht. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten Homeoffice anbieten - etwa bei der Arbeit im Großraumbüro.

Der Termin 20. März ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz: Denn die Regelung erlaubt die Schutzmaßnahmen derzeit nur befristet bis zum 19. März.

Weitere mögliche Maßnahmen

Über den 19. März hinaus möglich bleiben sollen "niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen". Dazu sollen aus Sicht der Länder die Maskenpflicht etwa in Bussen und Bahnen, aber auch das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben oder Testpflichten in bestimmten Bereichen gehören.

Künftige Gesetze

Sollte sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März 2022 deutlich verschlechtern, soll die Bundesregierung "zügig" die nötigen Gesetzgebungsverfahren für neuerliche Schutzmaßnahmen einleiten. Sie sollen insbesondere "für den Fall eines lokalen Ausbruchsgeschehens in einzelnen Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten" zur Verfügung stehen, bei denen "eine Überlastung der lokalen Kapazitäten des Gesundheitssystems droht".

Reiseerleichterungen

Der Bund wird die Einstufung von Ländern als Hochrisikogebiete anpassen, von denen es derzeit mehr als hundert gibt. Damit solle "vor allem auch das Reisen für Familien erleichtert werden, da Kinder unter 12 Jahren oft nicht geimpft sind und sie daher der Quarantäne nicht entgehen können".

Genesenenstatus

Für großen Ärger hatte die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate gesorgt. Die kurzfristige Änderung quasi über Nacht kam dadurch zustande, dass per Verordnung eine automatische Anpassung an die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts eingeführt wurde. Dies soll rückgängig gemacht werden.

Allgemeine Impfpflicht

Um eine Belastung des Gesundheitswesens zu verhindern, "bekräftigen der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht", heißt es in dem Beschluss. Derzeit werden verschiedene Modelle diskutiert.

(AFP/red)