Lockerungen Ministerpräsident Wüst fordert Rechtsgrundlage für Corona-Basisschutz

Düsseldorf · Ministerpräsident Hendrik Wüst sagt Lockerungen für NRW zu, verlangt vom Bund aber Rechtssicherheit für den Basisschutz.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) fordert vom Bund eine Rechtsgrundlage für einen Corona-Basisschutz für die Zeit nach Auslaufen der bisherigen Maßnahmen. „Wir brauchen weiter mindestens die Möglichkeit für bewährte Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsregeln und Hygienekonzepte“, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag in einer Sondersitzung des Düsseldorfer Landtags. „Eine verantwortungsvolle Öffnungsperspektive funktioniert nur mit einem guten Basisschutz.“

Nach derzeitigem Stand laufe die Rechtsgrundlage für jede Schutzoption gemäß Infektionsschutzgesetz des Bundes am 19. März aus, sagte Wüst. Eine Lehre aus der Pandemie sei jedoch, bewährte Schutzmaßnahmen nicht auszuschließen. „In den dritten Winter der Pandemie müssen wir vorbereitet gehen. Das sind wir den Menschen schuldig“, mahnte er in einer Unterrichtung des Landtags am Tag vor der nächsten Bund-Länder-Runde zur Corona-Krise.

„Wir brauchen auch in Zukunft die Möglichkeit, die Verwundbarsten in unserer Gesellschaft schützen zu können, wenn es denn sein muss“, betonte Wüst. „Erste Öffnungen sind richtig, aber sie müssen so gemacht werden, dass wir nicht nach ein paar Wochen auf dem halben Weg wieder umdrehen müssen.“ Deshalb sei Achtsamkeit weiter nötig.

An diesem Mittwoch wollen Bund und Länder mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) über Lockerungen beraten. In einem ersten Beschlussvorschlag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, dass bis zum 20. März die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden sollen.

(dpa)