Ab Ende Februar NRW schafft Pooltests an Grundschulen ab - Eltern sollen zu Hause testen

Das Testverfahren an Grundschulen in NRW wird erneut umgestellt. Zudem wird eine Testpflicht an allen Schulen für Immunisierte aufgehoben. Die Details im Überblick.

Bald nicht mehr in der Schule, sondern zu Hause - das Testverfahren an Grundschulen in NRW wird erneut umgestellt.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Ab Ende Februar wird es keine Pooltestungen mehr an Grundschulen in NRW geben. Eltern sollen ihre Kinder drei Mal die Woche zu Hause testen, bestätigte das Schulministerium am Donnerstag unserer Redaktion. An Förderschulen sollen die Pooltestungen nach den Angaben fortgesetzt werden. Die wichtigsten Infos im Überblick:

  • Nach einer Übergangszeit sollen Grundschüler ab dem 28. Februar drei mal wöchentlich zu Hause getestet werden. Die Eltern sollen sich darum kümmern. Die Antigen-Selbsttests sollen die Kinder und Eltern über die Schulen kostenfrei erhalten.
  • Die Schnelltests können nach den Angaben vor dem Gang zur Schule oder schon am Vorabend durchgeführt werden. Eltern sollen einmalig schriftlich versichern, dass sie an dem Testverfahren teilnehmen und die Tests mit ihren Kindern zuhause durchführen, hieß es weiter aus dem Schulministerium.
  • Weiterhin gilt, dass am Unterricht sowie an allen anderen schulischen und außerschulischen Nutzungen in Schulgebäuden nur immunisierte oder getestete Personen (3G-Regelung) teilnehmen dürfen. Ab dem 28.Februar werde die Testpflicht für geimpfte oder genesene Personen - dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schulen Beschäftigte - aufgehoben, hieß es weiter. Auch immunisierte Menschen können weiterhin freiwillig an den Schultestungen teilnehmen.

Neues Test-Verfahren in NRW soll Entlastung für Eltern und Kinder bringen

Die Antigentests würden von den Schulen kostenfrei abgegeben - entweder den Schülern ausgehändigt oder den Eltern übergeben, erläuterte Schulministerin Yvonne Gebauer. Die Tests könnten vor Unterrichtsbeginn oder am Vorabend zu Hause erfolgen. Eine Testpflicht besteht nur noch, wenn die Schüler nicht geimpft oder genesen sind.

Eine entsprechende Information sei an die Eltern geschickt worden oder sei auf dem Weg - in elf Sprachen. Man setzte damit stärker auf die Eigenverantwortung und Kooperation der Eltern, entlaste Familien und Grundschulen, betonte die Ministerin.

An einer Umstellung des Testverfahrens für Grundschüler Ende Januar hatte es erhebliche Kritik und Sorgen gegeben, dass für die Kinder kein ausreichender Infektionsschutz gewährleistet sei. Die nun anstehende erneute Änderung ist laut Gebauer auch darauf eine Reaktion. Die Lehrergewerkschaft VBE sprach von einer „spürbaren organisatorischen Entlastung“.

In Einzelfällen können die Tests aber Gebauer zufolge auch weiter innerhalb der Grundschulen vorgenommen werden. Sofern dafür ein Beschluss der Schulkonferenz vorliegt, ist das für einzelne oder alle Jahrgangsstufen möglich. Das könne etwa der Fall sein, wenn es Hinweise gebe, dass die Tests nicht oder nur in unzureichender Weise zu Hause erfolgten.

An den weiterführenden Schulen bleibt es bei den drei Selbsttests pro Woche - die auch unverändert am Testort Schule erfolgen. In den Förderschulen seien ebenfalls keine Änderungen geplant. Es werde dort aufgrund der höheren Vulnerabilität der Schüler weiter PCR-Lolli-Tests geben. PCR-Tests gelten als besonders genau.

Für die Grundschulen war - vor allem wegen der Überlastung der Labore - Ende Januar eine einzelne PCR-Nachtestung aller Schüler im Falle eines vorherigen positiven Klassen-Pool-Ergebnisse entfallen. Seitdem testen sich Schüler nur noch in der Schule selbst per Schnelltest nach. Das hatte für erhebliche Verunsicherung gesorgt, da sich auch mutmaßlich infizierte Kinder auf den Schulweg machten, um im Klassenzimmer getestet zu werden.

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) verteidigt neue Corona-Teststrategie an Grundschulen in NRW - SPD kritisiert Kontrollverlust

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sagte im Landtag, der Schulunterricht werde weiter mit Maskenpflicht und Tests abgesichert. Das Land habe nun ein Verfahren gewählt, das Verlässlichkeit biete und gleichzeitig bei der Unterrichtszeit entlaste. Aus der SPD-Fraktion kam hingegen Kritik: Der Landesregierung sei die Kontrolle über das Testregime aus der Hand geglitten, monierte der schulpolitische Sprecher Jochen Ott. Die Eltern seien „nunmehr mit den schlechteren Schnelltests auf sich alleine gestellt“.

Zudem kommen auf Lehrkräfte, das weitere gesamte Schulpersonal wie auch die Schülerschaft ab 28. Februar Lockerungen bei der Testpflicht zu: Getestet werden müssen - wie auch in anderen Lebensbereichen - dann nur noch Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, wie Gebauer ankündigte. Die wegen der Omikron-Welle seit Jahresbeginn geltende Testpflicht für Immunisierte und Genesene entfällt also. Freiwillige Tests sind aber möglich.

Derzeit seien weitere Maßnahmen im Schulbereich nicht geplant. Man werde aber „gegebenenfalls nachsteuern“, je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens in NRW, sagte die FDP-Politikerin bei einer Online-Pressekonferenz.

In der Pandemie seien alle Schulformen stark belastet, vor allem aber die Grundschulen, in denen das Fundament für einen erfolgreichen Bildungsweg gelegt werde. Die Landesregierung habe daher ein Paket zu deren Entlastung und Unterstützung beschlossen: Schulleitungen erhalten Supervisions- und Coachingangebote, die das Schulministerium mit Schulpsychologen entwickelt habe. Die für das Frühjahr geplanten Vergleichsarbeiten („Vera“) für Drittklässler als wichtiges Diagnose-Instrument könnten verschoben werden. Das Helferprogramm für Ganztags- und Betreuungsangebote wird laut Ministerin finanziell aufgestockt, damit zusätzliches Personal eingestellt werden könne.

(dpa/pasch)