Corona-Maßnahmen in NRW Könnte ein Lockdown für Geimpfte kommen?

Scharfe Diskussionen der Corona-Maßnahmen sind weiter an der Tagesordnung. Wann können die Beschränkungen wegfallen, wann sind sie zu stark? Wie könnte es in NRW weitergehen? Unsere Redaktion hat beim Gesundheitsministerium nachgefragt.

Welche Corona-Maßnahmen gelten im Herbst und Winter? Und wann können sie komplett aufgehoben werden? Auch in NRW gibt es noch keine konkreten Antworten.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Wann können die Corona-Beschränkungen in Deutschland aufgehoben werden? Die Frage hat für eine angeregte Debatte gesorgt. Kassenärzte-Chef Andreas Gassen schlug eine Art "Freedom Day" für den 30. Oktober vor - dieser stieß aber auf viel Kritik.

Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestags, Erwin Rüddel (CDU), erwartet hingegen ein Ende der Corona-Beschränkungen ab dem kommenden Frühjahr.

Doch wie wird es in NRW weitergehen? Wann könnte es hier zu Lockerungen kommen? Oder wann könnte es eine Verschärfung geben, wie eine landesweite 2G-Regelung? Die aktuelle Coronaschutzverordnung in NRW (mit landesweiter 3G-Regelung) gilt bis zum 8. Oktober. „Ob es bei der Neufassung oder weiteren Verlängerung der Verordnung zu Verschärfungen oder Lockerungen kommt, kann derzeit nicht prognostiziert werden“, teilte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums unserer Redaktion mit.

In NRW würden sich derzeit „die relevanten Indikatoren, allerdings auf einem nicht unkritischen Niveau“ stabilisieren, heißt es aus dem Gesundheitsministerium weiter. Wenn es im Herbst „die von vielen vorhergesagte Pandemie der Ungeimpften“ gebe, könnten für nicht geimpfte Menschen „weitere Schutzmaßnahmen“ folgen.

Ein „umfassender Lockdown“ gegenüber Genesenen und Geimpften erscheine „derzeit weder aus infektiologischer Sicht geboten noch aus rechtlicher Perspektive durchsetzbar“, so das NRW-Gesundheitsministerium weiter.

Übrigens: Kreise und kreisfreie Städte können nach den Angaben jetzt schon strengere Regeln in Rücksprache mit dem Ministerium erlassen. In Wuppertal soll es dazu beispielsweise am Mittwoch eine Entscheidung geben. Auch private Veranstalter haben demnach immer die Möglichkeit, den Zugang zu ihren Einrichtungen und Angeboten zu beschränken - etwa durch 2G.

(pasch/afp)