Freizeit Partnerstadt Venlo lockert bald ihre Corona-Regeln
Krefeld · Die Impfrate ist hoch, die Corona-Infektionen sinken: Daher lockern die Niederlande ab dem 25. September ihre Corona-Beschränkungen. Davon profitiert auch Krefelds Partnerstadt Venlo - und ihre Besucher.
In den Niederlanden entfällt ab dem 25. September der Mindestabstand von 1,50 Metern und die Maskenpflicht in der Innen-Gastronomie. Die Lockerungen gehen mit der Einhaltung der 3G-Regel bei Gaststätten, Veranstaltungen und kulturellen Einrichtungen einher, Besucher müssen nachweisen, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind; bis auf wenige Ausnahmen.
In der Venloer Innenstadt werden Besucher anhand von Postern über die neuen Regeln informiert, teilt die Stadt mit. Nicht nur der Mindestabstand von 1,50 Metern entfällt, auch die Mundschutzpflicht gilt dann nur noch für öffentliche Verkehrsmittel. Im Venloer Bahnhof selbst ist die Maske nicht mehr notwendig. Auch Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen dürfen wieder wie gewohnt stattfinden. Diskotheken und Nachtclubs dürfen ebenfalls wieder öffnen, allerdings gelten hier weiterhin die eingeschränkten Öffnungszeiten für die Gastronomie von 6 bis 24 Uhr.
Der Corona-Nachweis wird notwendig, wenn man Orte besucht, an denen es ein höheres Besucheraufkommen geben kann. So unter anderem in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, Musikclubs, Theatern und Kinos. Besucher aus Deutschland können ihren in der EU gültigen digitalen Impfnachweis oder das „gelbe Heft“ verwenden. Auch die in der EU gültigen negativen Corona-Tests (nicht älter als 24 Stunden) und Genesenennachweise werden akzeptiert. Die Nachweispflicht besteht für alle Personen ab 13 Jahren und muss zusammen mit einem gültigen Personalausweis vorgelegt werden.
Bei der Ein- oder Ausreise in die Niederlande muss derzeit ein PCR oder Schnelltest, beziehungsweise ein Impf- oder Genesenennachweis mitgeführt werden. Ausnahmen gelten für Kinder unter 12 Jahren sowie für Ausflügler, die sich weniger als 12 Stunden in den Niederlanden aufhalten.