Corona-Krise Neues Pandemie-Gesetz in NRW - Das soll es bewirken
Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen hat ein neues Pandemie-Gesetz. Die Novelle soll auch die Beteiligung des Parlaments stärken - auch bei Bedenken gegenüber einer Corona-Verordnungen.
Nordrhein-Westfalen hat ein neues Pandemie-Gesetz. Wie schon das bisherige Infektionsschutzgesetz ermächtigt es die Landesregierung, schnell und kurzfristig mit besonderen Befugnissen auf Herausforderungen der Pandemie zu reagieren.
Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP stimmten am Mittwoch im Düsseldorfer Landtag ebenso für die Novelle wie die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen. Die AfD stimmte dagegen. Die Neuregelung wird notwendig, weil das bisherige sogenannte Infektionsschutz- und Befugnisgesetz Ende März außer Kraft tritt. Das neue Gesetz soll bis Ende 2022 gültig sein soll.
Die Novelle stärke die Beteiligung des Parlaments und schaffe mehr Rechtssicherheit für Entscheidungen in der Pandemie, unterstrichen Abgeordnete aus Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Künftig kann der Landtag sogar rechtswirksam Einspruch gegen Corona-Verordnungen der Regierung einlegen, die sie dann unverzüglich verändern oder zurückziehen muss. Oppositionsführer Thomas Kutschaty (SPD) sprach von einem „konstruktiven Einspruchsrecht“.
Zudem kann das Parlament pandemische Leitlinien beschließen, die die Landesregierung verbindlich zu berücksichtigen hat. Die Pflicht der Landesregierung, das Parlament kontinuierlich über die Lage und die Maßnahmen zu informieren, wird fortgeschrieben.
Außerdem beschlossen alle fünf Fraktionen gemeinsam, ein „Parlamentarisches Begleitgremiums Covid-19-Pandemie“ einzuführen. „Das interdisziplinäre ausgerichtete Gremium soll aktuelle sowie künftige gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche Fragen der Bewältigung und der Eindämmung der Covid-19-Pandemie behandeln und kann auf wissenschaftlicher Grundlage Handlungsempfehlungen geben“, heißt es in dem gemeinsamen beschlossenen Papier.