NRW Corona-Regeln werden weiter gelockert

Mettmann · Inzidenz stabil unter 35: Jetzt gilt in Mettmann, Erkrath und Wülfrath Stufe eins der Corona-Schutzverordnung.

In einigen Bereichen fällt die Testpflicht weg.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

. (Red) Die Inzidenz liegt stabil unter 35: Jetzt gilt in Mettmann, Erkrath und Wülfrath Stufe eins der Corona-Schutzverordnung:

Was gilt für die Gastronomie?

Freitag ist bereits die Testpflicht für die Außengastronomie weggefallen (oder der Nachweis über die Genesung oder die Impfung) – heute folgt der Wegfall des Testnachweises für die Innengastronomie.

Darf ich aktuell Sport treiben?

Außen und innen ist ab sofort wieder Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist der Innensport ohne vorherigen Test möglich. Am Sonntag liegt die Landesinzidenz in NRW bei 18,9.

Dürfen Kulturangebote
und Kinos öffnen?

Veranstaltungen außen und innen, sind mit bis zu 1000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit 30 bzw. 50 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt. Ab 1. September: Musikfestivals können mit bis zu 1000 Zuschauern durchgeführt werden, wenn negative Tests und ein genehmigtes Konzept vorliegen.

Welche Freizeitangebote
sind erlaubt?

Seit Samstag hat das Waldbad Hilden die Liegewiesen wieder geöffnet und auch die Zeitfenster erweitert. Ab diesem Montag muss kein negativer Test mehr vorgelegt werden. Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, dürfen Clubs und Diskotheken ab 1. September den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen. Voraussetzung hierfür sind negative Tests und ein genehmigtes Konzept.

Darf ich meinen Geburtstag groß mit vielen Gästen feiern?

Partys sind ab einer Inzidenz unter 35 außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern negative Tests vorliegen.

Was ist mit privaten Treffen?

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Zudem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.

Sind Kursangebote und Jugendprojekte wieder erlaubt?

Außerschulische Bildungsangebote sind bei Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich. Gruppenangebote in der Kinder- und Jugendarbeit sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Test erlaubt.