Die Stadt Wuppertal hat bekannt gegeben, dass der Inzidenzwert auch am fünften Werktag in Folge unter der Norm von 50 geblieben ist. Das bedeutet, dass aktuell die Regelungen der Stufe 2 in der Stadt gelten.
Das bedeutet die neue Einstufung für Wuppertal
- Stufe 2: 7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 50 und 35,1
Kontaktbeschränkungen:
- Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt.
- Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.
Außerschulische Bildung
- Präsenzunterricht mit negativem Testergebnis und ohne Mindestabstände ist möglich, sofern ein Sitzplan mit festen Sitzplätzen vorhanden ist.
- Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 20 Personen erlaubt, sofern negative Testergebnisse vorliegen.
Kinder-/ Jugendarbeit
- Gruppenangebote sind innen mit 20 und außen mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und mit negativem Test erlaubt.
- Gruppenangebote sind auch innen ohne Maske möglich.
Kultur
- Konzerte, Theater-, Oper- oder Kinoaufführungen sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.
- Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt. .
- Museen usw. können ohne Terminvergabe öffnen.
- Für den Zoobesuch ist Vorab-Buchung nötig. Es ist kein Test erforderlich, ein Schnelltest vor dem Besuch ist gewünscht.
Sport
- Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen erlaubt, bei Erwachsenen mit Test, beim Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 18 Jahre ohne. Bei kontaktfreiem Sport gibt es keine Personenbegrenzung.
- Innen ist kontaktfreier Sport (einschl. Fitnessstudios) ohne Personenbegrenzung möglich, Negativ-Tests und Mindestabstand sind vorgeschrieben.
- Innen ist Kontaktsport mit Kontaktverfolgung und negativen Tests für bis zu 12 Personen erlaubt.
- Außen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt.
- Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Tests, ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.
Freizeit
- Die Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit negativen Tests und Personenbegrenzung ist erlaubt.
- Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 50 liegt, ist die Öffnung von Freizeitparks und Spielbanken mit negative Tests und Personenbegrenzung möglich.
- Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sind mit negativen Tests möglich.
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist
- Die Kundenbegrenzung reduziert sich auf eine Person pro 10 qm.
Messen/Märkte
- Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung sind möglich.
- Mit negativen Tests sind auch Kirmeselemente zulässig.
Tagungen/Kongresse
- Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 500 Teilnehmer möglicher, sofern negative Tests vorliegen.
Private Veranstaltungen (ohne Partys)
- Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests.
Gastronomie
- Die Außengastronomie ist ohne negatives Tests erlaubt.
- Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist.
- Kantinen dürfen geöffnet werden. Für Betriebsangehörige auch ohne vorherigen Test.
Beherbergung/Tourismus
- Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist erlaubt.