Fragen bleiben offen Jüngere Kinder brauchen in NRW keinen Schülerausweis als Testnachweis
Düsseldorf · Jüngere Kinder müssen in der Regel keinen Schülerausweis als Testnachweis vorlegen. Wer genau dazu zählt und wer nicht, ist aber noch unklar.
Kinder, bei denen wegen ihres Alters davon ausgegangen werden kann, dass sie Schüler sind, müssen künftig keinen Schülerausweis vorlegen, um ihren Status als getestet nachzuweisen. Das sagte eine Sprecherin aus dem Gesundheitsministerium. Das Ministerium konkretisierte damit eine Regel aus der Corona-Schutzverordnung. Eine genaue Altersgrenze, ab wann der Schülerausweis nicht mehr automatisch mit einem Testnachweis gleichgestellt sei, sei noch nicht festgelegt.
Die „Rheinische Post“ hatte zuvor über die geplante Änderung berichtet. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen im Zuge der ab Freitag geltenden neuen Corona-Regeln als getestet. Sie erhalten im Sinne der 3G-Regelung (geimpft-genesen-getestet) für Regionen mit 7-Tages-Inzidenz über 35 auch ohne Immunisierung Zugang etwa zu Veranstaltungen in Innenräumen oder Sportstätten.
Laut „Rheinischer Post“ war die Änderung der Verordnung noch vor Inkrafttreten am Freitag erforderlich geworden, weil Schülerausweise normalerweise erst für Kinder ab 15 Jahren ausgestellt werden, für jüngere Schüler nur auf Anfrage. „Die Ausstellung vieler neuer Ausweise hätte etwa für Grundschulen hohen bürokratischen Aufwand bedeutet“, so die Zeitung weiter.