Eilmeldung Bundesrat gibt grünes Licht für Böller-Verkaufsverbot zu Silvester

Der Bundesrat hat über ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper zu Silvester entschieden. Eine Maßnahme aufgrund der Corona-Pandemie.

Städte in NRW können Feuerwerk an belebten Orten verbieten.

Foto: dpa/Daniel Naupold

Der Bundesrat hat grünes Licht für ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper zu Silvester gegeben. Die Verordnung sieht vor, dass in diesem Jahr auch an den letzten Tagen des Jahres keine Böller verkauft werden dürfen. Eine solche Sonderregelung hatte wegen der Corona-Pandemie bereits im vergangenen Jahr gegolten.

Hintergrund ist die aktuelle Belastung der Kliniken mit Covid-19-Fällen. Um Krankenhauskapazitäten zu schonen, sollen Unfälle durch unsachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper vermieden werden. Die Verordnung regelt nur das Verkaufsverbot, das Anzünden von Feuerwerkskörpern ist davon nicht erfasst. Ein solches regeln aber Länder und Kommunen in Eigenregie für bestimmte Gebiete.

NRW hat mit einer ab diesem Freitag gültigen Coronaschutzverordnung das bundesweit geltende Feuerwerksverbot an Silvester offiziell gemacht. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind grundsätzlich verboten, das private Abbrennen von Pyrotechnik ist an beliebten Plätzen und Straßen untersagt. Wo genau, müssen laut Schutzverordnung die Behörden vor Ort festlegen.

(AFP/dpa/red)