Der Rechtsstreit geht weiter Rheinbahn scheitert mit Rückforderung von Betriebsratsgehalt

Düsseldorf · Der Streit der Rheinbahn mit zwei Betriebsräten über mögliche Begünstigungen hat die nächste Verhandlungsrunde vor dem Arbeitsgericht hinter sich.

Bei der Rheinbahn geht der Rechtsstreit mit zwei Betriebsräten weiter. Foto: dpa

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Das Arbeitsgericht hat am Dienstag entschieden, dass die Rheinbahn keine Rückzahlung von aus ihrer Sicht zu hohen Betriebsratsgehältern erhält. In diesem Fall ging es um einen langjährigen Betriebsrat, der auch Aufsichtsrat ist. Bereits vor Monaten war ein vergleichbares Urteil ergangen, als es um Michael Pink ging, der stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender und Betriebsratsvorsitzender ist.

Das Gericht argumentierte, dass ein Arbeitgeber nicht zunächst ein hohes Gehalt gewähren und dieses dann Jahre später teilweise zurückfordern könne. Zumal dem Arbeitnehmer als juristischem Laien nicht nachzuweisen sei, dass er sich einer rechtlich unzulässigen Begünstigung bewusst gewesen sein muss.

Zugleich hatte das Arbeitsgericht dem Mann vor wenigen Wochen das Gehalt gekürzt, da für eine Zulage von 600 Euro monatlich keine Begründung gesehen wurde. Die Richterin hatte ausgeführt: „Welchen anderen Grund kann das gehabt haben, außer dem, dass möglicherweise der damalige Vorstand meinte, mit Ihnen als Betriebsratsmitglied eine besonders gute und erfolgreiche Zusammenarbeit gehabt zu haben.“ Einer deutlicheren Reduzierung des Gehalts entging der Betriebsrat allerdings. Es sei nicht auszuschließen gewesen, dass ein Karrieresprung in einem Bewerbungsverfahren nicht geklappt hatte, weil er Betriebsrat war, fand das Gericht. Deshalb sei die deshalb geforderte Höhergruppierung nicht zweifelsfrei zu Unrecht geschehen.

Obwohl die Zulage gestrichen wurde, kann sie die Rheinbahn allerdings aus den oben genannten Gründen nicht für zurückliegende Zeiträume zurückfordern. Auch bei Michael Pink war bereits ein Urteil ergangen, wonach er von Entgeltgruppe 14 in elf absteigen musste. Die Rheinbahn hatte allerdings einen noch deutlich schärferen Einschnitt gefordert.

Obwohl mittlerweile vier Urteile in den Prozessen mit den beiden Betriebsräten ergangen sind, ist das Ende des Rechtsstreits nicht in Sicht.

Die Anwältinnen der Rheinbahn gaben am Ende des Verfahrens am Dienstag zu bedenken, dass zwar der gutgläubige Betriebsrat zu schützen sei, es aber auch um das Vertrauen in den Betriebsrat gehe. Und hier sei es doch problematisch, dass ein Gericht zwar erst eine Begünstigung festgestellt hat, aber der Betriebsrat dann im nächsten Schritt das bereits zu Unrecht erhaltene Geld trotzdem behalten darf und somit auch weiter schalten und walten kann. Zudem geht der Aufsichtsrat der Rheinbahn gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Klaus Klar vor und fordert Schadensersatz, zumindest über eine entsprechende Versicherung. Klar weist alle Vorwürfe entschieden zurück.