Damit wurde eine Klage der Düsseldorfer Flugsicherung abgewiesen. Der waren durch den Absturz rund 200.000 Euro Schaden entstanden, weil der Jet technisches Gerät gerammt hatte.
Der Tower habe den Piloten gemeldet, dass auf der Landebahn „mittlere Bremswirkung“ herrsche. Doch weil die Messung der Wetterstation nicht korrekt war, seien die Bedingungen auf Teilen der Bahn wesentlich schlechter gewesen. Das hatte ein Gutachten ergeben.
Der Flughafen kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Ihm droht nämlich eine Widerklage von Air Atlas. Die möchte den komplette Jet ersetzt haben, der bei dem Unfall einen Totalschaden erlitt.