Festnahme am Flughafen Bundespolizei vollstreckt U-Haftbefehl gegen mutmaßlichen Vergewaltiger
Dem Deutschen wird vorgeworfen in der Zeit vom Juli 2018 bis September 2019 zwei Frauen vergewaltigt zu haben.
Am gestrigen Donnerstagmittag wurde bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus der Türkei durch die Bundespolizei ein 42-Jähriger festgestellt, der zur Festnahme wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung ausgeschrieben war.
Die Staatsanwaltschaft Kleve hatte ein paar Tage zu vor gegen den Mann Untersuchungshaft angeordnet, da er der Hauptverhandlung unentschuldigt fernblieb. Der Deutsche sowie sein Verteidiger brachten bisher keine ausreichenden Entschuldigungsgründe bei der Staatsanwaltschaft an. Dem Deutschen wird vorgeworfen in der Zeit vom Juli 2018 bis September 2019 zwei Frauen vergewaltigt zu haben. Der Mann soll in drei von vier Fällen die Geschädigten in einem hinteren Bereich einer Diskothek auf eine Schlafcouch geschubst haben, um an den Frauen sexuelle Handlungen vorzunehmen. Die Frauen äußerten mehrfach, dass sie diese Handlungen nicht wollten und versuchten die Berührungen abzuwenden, jedoch gelang ihnen dies aufgrund der körperlichen Überlegenheit des Mannes nicht. Zum Teil soll der Beschuldigte auch Gewalt gegen die Frauen angewandt haben, in dem er zum Beispiel die Hände am Hals der Frau zudrückte, so dass diese zeitweise keine Luft mehr bekam. In dem vierten Fall soll er eines der Opfer zunächst nach Hause gebracht haben, um diese anschließend in ihr Schlafzimmer zu schieben und dort gegen ihren Willen den Vaginalverkehr zu vollziehen.
Aufgrund bestehender Fluchtgefahr wurde der Gesuchte aus Duisburg nach der Festnahme bei dem zuständigen Haftrichter vorgeführt und anschließend in die Justizvollzugsanstalt verbracht.