BUND klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss Weil die Zeit drängt: Deich wird nicht rückverlegt
Himmelgeist. · Weil der jetzige Deich nicht mehr standsicher ist, drängt die Zeit. Das sieht wohl auch eine neue schwarz-grüne Ratsmehrheit so.
Die Rückverlegung des Himmelgeister Deichs und damit mehr Platz für den Rhein bei Hochwasser sowie die Schaffung eines naturnahen Raums bleibt wohl ein schöner Traum – zumindest vorerst. Zwar informieren die Spitzen von CDU und Grünen erst zum Ende der Woche über den Ausgang ihrer Kooperationsverhandlungen für eine Zusammenarbeit im Stadtrat, aber alle Anzeichen deuten darauf hin, dass zunächst der Deich an gleicher Stelle ertüchtigt, beziehungsweise neu gebaut und ergänzt wird. „Das neue Verfahren würde zu lange dauern“, sagt ein Mitglied der Verhandlungskommission, „wir müssen jetzt den Hochwasserschutz garantieren, der Deich ist nicht mehr standsicher.“ Man könne Planungen für einen rückverlegten Deich ins Auge fassen und später, so er gebaut werde, Öffnungen in den alten Deich schneiden, bietet der Politiker als langfristige Perspektive an.
Diese Option wird sich in dem Kooperationsvertrag mit hoher Wahrscheinlichkeit aber nicht als Verpflichtung wiederfinden. Dass nun nach den festgelegten Plänen gebaut wird, stößt jedoch selbst bei den Grünen nicht nur auf Ablehnung. Der Deichbau zum Schutz von Himmelgeist und weiteren Stadtteilen im Süden wird allgemein als notwendig akzeptiert, ebenso der zweite Abschnitt bis Schloss Meierhof. Der dritte Abschnitt mit dem Ersatz des bestehenden Deichs ist mit dem Planfeststellungsbeschluss durch die Bezirksregierung bestätigt, wird jedoch vom Bund für Umwelt- und Natuschutz (BUND) beklagt. Mitte Juli ist die Klage am Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht worden. Eine Terminierung habe bislang noch nicht stattgefunden, berichtet Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND in NRW. Er hofft, dass das Gericht im Laufe dieses Jahres zu einer Entscheidung kommt. Die Stadt fordert er auf, so lange zweigleisig – also mit und ohne Rückverlegung – zu planen, um bei einer Zustimmung zur BUND-Klage keine weitere Zeit zu verlieren. Jansen ist optimistisch, dass das Gericht zu Gunsten des Umweltverbandes urteilt: „Wir haben mit unseren Klagen eine Erfolgsquote von über 50 Prozent.“
Wie aus Verhandlungskreisen zur Ratskooperation zu hören ist, dürfte es auf Zurückhaltung hinauslaufen, solange dieses Verfahren läuft. Eine anderweitige Nutzung des potenziellen späteren Überschwemmungsgebietes soll ausgeschlossen werden. Auch aus Reihen der CDU ist zu hören, dass eine Bebauung des Himmelgeister Rheinbogens, wie sie früher einmal diskutiert wurde, nicht mehr infrage komme. Genau das wird in dem Fall ausgeschlossen, wenn die Deichlinie weiter ins Landesinnere verlegt wird. Daneben würde das neben dem Hochwasserschutz auch bedeuten, dass die dort lebenden Wildbienen geschützt und die europäische Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt würden. Aus diesen Gründen sieht Jansen die Düsseldorfer Grünen in einer Ratskooperation in der Pflicht. „Sie glauben doch nicht, dass wenn der Deich auf der jetzt geplanten Linie gebaut wird, sich in den nächsten 30 bis 40 Jahren dort nochmal irgendetwas tut.“
Weil Naturschützer nach wie vor eine Bebauung des Deich-Hinterlandes befürchten, wenn der Deich an seinem jetzigen Standort neu gebaut wird, hat das Aktionsbündnis „Deichkonferenz Düsseldorf“ 2020 die Online-Petition „Rettet unser Naherholungsgebiet Himmelgeister Rheinbogen“ gestartet. Anfang des Jahres wurde die virtuelle Unterschriftensammlung ein zweites Mal verlängert, nun bis Ende März, auch mit Blick auf die Kooperationsverhandlungen zwischen CDU und Grünen. 2019 hatten sich Verbände und Initiativen zum Deichbündnis zusammengeschlossen, das sich nach eigenen Angaben „für einen zukunftsorientierten Hochwasserschutz für Himmelgeist und Itter einsetzt“. Stand gestern gab es 2806 Unterstützer der Petition, davon 2237 aus Düsseldorf.