Düsseldorfer Stadtverband Kleingärtner sehen Cannabis-Anbau entspannt
Düsseldorf · Cannabis darf im Kleingarten nur in Ausnahmefällen angebaut werden. Das Thema läuft bei den 100 Vereinen aber ohnehin auf Sparflamme.
Die Cannabis-Clubs in Düsseldorf verzeichnen eine rege Nachfrage und haben Wartelisten mit bis zu 4000 Interessenten, die Düsseldorfer Kleingärtner können mit der Frage hingegen ganz entspannt umgehen. Denn es dürfte kaum dazu kommen, dass in den Parzellen jetzt massenhaft die privat erlaubten drei Cannabis-Pflanzen großgezogen werden. Ute Ast, Vorsitzende des Kleingartenvereins Eller-Lierenfeld, verweist auf die Vorgaben auf Bundesebene. „Die Pflanzen dürfen nur am Wohnsitz gepflanzt werden, also in der Wohnung oder auf dem Balkon. Daran halten wir uns jetzt im Verein erst einmal.“
Während die politische Debatte um die beschlossene Cannabis-Legalisierung noch lange nicht beendet ist – die CDU bleibt bei ihrer Kritik –, haben sich die Kleingärtner bei ihrem Bundesverband informiert. Der meldet, dass auch nach Inkrafttreten des Gesetzes der Anbau grundsätzlich nicht erlaubt sei. „Der Anbau der viel zitierten drei Pflanzen wäre nämlich lediglich im Bereich der Wohnung beziehungsweise des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Beides ist im Kleingarten nicht zulässig, außer bei bestandsgeschützter Wohnnutzung“, heißt es aus Berlin. Aber selbst da, wo der Kleingärtner in seiner Laube auch wohnen darf, müsste er die Hanfpflanzen wohl in seinem Häuschen ziehen, weil der Gesetzgeber Schutz vor dem Zugriff Dritter fordert, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.
100 Vereine sind in Düsseldorf auf rund 6600 Parzellen aktiv. Nur die wenigsten dürfen als Wohnung genutzt werden. Beim Verein von Ute Ast ist das nur in einem Fall so. „Bei uns sind es fünf“, sagt Peter Vossen, der den Düsseldorfer Stadtverband leitet und seinen Verein am Rather Broich hat. Er habe bislang keine Anfragen aus den Reihen der Düsseldorfer Vereine zu dem so heiß diskutierten Thema erhalten. Die Gelassenheit scheint zu dominieren und das Interesse am Anbau gering. Das zeigte sich etwa bei der Jahreshauptversammlung des Kleingartenvereins der Kriegsbeschädigten Düsseldorf-Oberbilk. Man habe das Thema einmal offen in den Raum gestellt, sagt der Vorsitzende Norbert-Zoltán Schöner. Mehr als 90 Prozent der Mitglieder hätten sich dagegen entschieden.
Der Stadtverband gibt übrigens noch nichts Schriftliches an seine Mitglieder heraus. Man wolle auf das Gartenamt warten, sagt Vossen. Er habe keine Lust, dass die Stadt wie bei den Trampolinen den Kleingärtnern wieder in den Rücken falle (da hatte die Stadt ein Verbot kassiert). Aus dem Rathaus hieß es kurz vor Ostern, das Cannabisgesetz sei noch nicht ausgefertigt und verkündet. „Insoweit können noch weitere Anwendungs- und Umsetzungshinweise des zuständigen Ministeriums folgen, die abzuwarten sind.“ Nach aktuellem Stand sei aber davon auszugehen, dass eine Anpflanzung von Cannabis-Pflanzen im Kleingarten nicht zulässig sei.