Prozess in Düsseldorf Die „Baloon Venus“ landet vor Gericht
Düsseldorf · (wuk) Kann ein Kunstwerk beim sachgemäßen Transport über 213 Kilometer aus dem Taunus nach Düsseldorf auf mysteriöse Weise drei Viertel seines Wertes verlieren? Diese Frage müssen Richter des Landgerichts seit März 2019 bei einer zweiteiligen Kunstfigur des US-Künstlers Jeff Koons prüfen.
Am 13. Dezember soll in dem Fall nun ein Urteil verkündet werden.
Hochglänzend und in Bonbonpink war die Koons-Kleinplastik „Balloon Venus“, von der es weltweit nur 600 Stück geben soll, 2017 in Kronberg/Taunus einem Mitarbeiter einer Düsseldorfer Galerie übergeben worden. Doch bei der Ankunft im Rheinland seien bei der vorher als „ordnungsgemäß und einwandfrei“ beschriebenen Figur matte Stellen aufgefallen. Statt 100 000 Euro sei die „Venus“ daher nur noch 25 000 Euro wert gewesen – behauptete der Eigentümer und zog gegen die Galerie vor Gericht.
Im Mai 2017 wollte sich der klagende Kunstsammler aus Hessen von seinem „Venus“-Exemplar trennen. Jeff Koons hatte den üppigen Torso in grellem Pink einst in limitierter Auflage für das Champagner-Haus Dom Pérignan geschaffen – zu Ehren von dessen Jahrgangs-Champagner 2003. In Hessen beim Einpacken fand ein Mitarbeiter einer Düsseldorfer Kunstgalerie das Werk beim Abholen angeblich noch tadellos, bestätigte das auch dem Eigentümer. Doch als die „Venus“ in Düsseldorf ankam und der Galerie-Mitarbeiter sie bei angeblich viel besserem Licht noch mal prüfte, habe er auf der sonst hochglänzenden Figur matte Stellen bemerkt. Dort habe sie „leicht verkratzt und verwässert“ gewirkt. Der Eigner befand, das könne nur beim Transport passiert sein, also müsse die Galerie haften. Immerhin sei das Werk vorher 100 000 Euro wert gewesen, hinterher nur noch 25 000 Euro. Per Zivilklage beim Landgericht verlangt er von der Transporteurin aber mindestens 50 000 Euro Schadenersatz.
Die Galerie jedoch lehnte ab: Eine Beschädigung könne auch vorher im Haus des Sammlers passiert sein. Und die „Balloon Venus“ habe beim Kauf 2016 doch bloß 40 000 Euro gekostet – und könnte nach Einschätzung von Experten auf dem Kunstmarkt aktuell gerade mal 30 000 bis 45 000 Euro erzielen.
Ob also die Galerie für die rätselhafte Beschädigung einstehen muss und in welcher Höhe – das hat nun das Landgericht zu entscheiden.